Das jetzt beschlossene neue Sexualstrafrecht bringt Neuerungen für unbefugte und ehrverletzende Fotos, der BND will Sicherheitslücken kaufen, der Bundesgerichtshof entscheidet über Schadensersatz bei einem Ebay-Abbruch.
Das jetzt beschlossene neue Sexualstrafrecht bringt Neuerungen für unbefugte und ehrverletzende Fotos, der BND will Sicherheitslücken kaufen, der Bundesgerichtshof entscheidet über Schadensersatz bei einem Ebay-Abbruch.
Das alternative Lizenzmodell der „Creative Commons“ ermöglicht die Nutzung von Inhalten im Internet auf einfachen Wegen.
Handys an der Schule sorgen oftmals für Streit: Dürfen Schulen zum Beispiel verbieten, dass Schüler ihre Handys auf dem Schulgelände benutzen? Wann und wie weit sind solche Verbote zulässig? Welche Rechte haben Schüler, Eltern und Lehrer? Antworten auf häufige Fragen zum Thema.
Ole Reißmann von Spiegel Online macht in seinem Blog auf einen neuen Streit über das Verwenden von Tweets aufmerksam. Die Firma „Visual Statements“ veröffentlicht fremde Tweets zwar mit Quellenangabe, aber als Bild.
Der Springer-Verlag erlaubt Google die Snippets, Facebook informiert Nutzer einem Urteil nach nicht ausreichend über Datenweitergabe, Ermittler führen auch beim Streamingportal boerse.bz Razzien durch. Außerdem im Wochenrückblick: Netzbetreiber zur Regulierung, Terminierungs-Entgelte und Whistleblower-Schutzgesetz.
Die Nationalbibliothek Norwegens kommt mit ihrem riesigen Digitalisierungsprojekt Bokyhlla schnell voran. Roger Jøsevold, Vizeleiter der Nationalbibliothek, meint im iRights.info-Interview, dass der norwegische Weg politische Entscheidungen und vereinfachte Vergütungssysteme erfordert. Als Herausforderung sieht er die Digitalisierung von Filmen, die gerade erst begonnen hat.
Wer fremde Inhalte von einer Videoplattform einbettet, verletzt in der Regel keine Urheberrechte. Das hat der Europäische Gerichtshof im Fall „Bestwater“ entschieden. Was aber ist die Regel, was die Ausnahme, wenn man Inhalte einbettet? Der Beschluss nennt zwar zwei Kriterien dafür, lässt aber dennoch entscheidende Punkte im Unklaren.
Die Konferenzreihe „Zugang gestalten – Mehr Verantwortung für das kulturelle Erbe“ widmet sich den Chancen, Herausforderungen und Veränderungen, die sich durch die Digitalisierung für Bibliotheken, Archive und Museen ergeben. Nächste Woche findet die vierte Konferenz in Berlin statt.
Vor kurzem legte das „Kölner Forum Medienrecht“ einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Urhebervertragsrechts vor. Das rund 20 Seiten umfassende Papier [Update, 8.11.: Jetzt abrufbar als PDF] wird auf der morgen in Berlin stattfindenden Konferenz „Urheber auf dem Vormarsch“ näher vorgestellt und diskutiert.
Der Europäische Gerichtshof soll entscheiden, wie privat IP-Adressen sind, Datenschützer kritisieren Verkehrsminister Dobrindts Maut-Pläne, Digitalkommissar Oettinger will eine Urheberrechtsabgabe einführen. Außerdem im Wochenrückblick: Internetsteuer in Ungarn, neue Inkassoregeln, Berliner WLAN-Pläne. BGH: Sind IP-Adressen personenbezogene Daten?