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Urheberrecht und kreatives Schaffen in der digitalen Welt
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Author Henry Steinhau

Der amerikanische Musiker Moby veröffentlicht dieser Tage sein neuestes Album mit dem Titel „Innocents“ als kostenlos erhältliches „Bundle“ beim Datenverteildienst Bit Torrent. Dies allein ist für Branchenkenner nicht überraschend, da Moby seine Musik schon seit Jahren frei abgibt und dies auch propagiert. Doch nun erlaubt er auch explizit deren kommerzielle Nutzung. Darauf weist das US-Magazin Techdirt hin.

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Author David Pachali

Der US-Aktivist Carl Malamud versteht sich als Bürger-Archivar: Im großen Maßstab besorgt er amtliche Werke und andere öffentliche Dokumente, um sie für alle online zu stellen. In Deutschland verklagt ihn nun das Deutsche Institut für Normung. Es macht Urheberrechtsverletzungen bei Norm-Dokumenten geltend.

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Author David Pachali

Weil sie falschen Gebrauch von einer Schnittstelle gemacht hätten, hat AOL die Macher des Programms „People Plus“ abgemahnt. „People Plus“ greift auf die Datenbank „Crunchbase“ zu. Die aber ist unter Creative Commons lizenziert. „People Plus“ ist eine App, auf die man wahrscheinlich nur in Kalifornien kommen kann.

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Author David Pachali

Verbraucherschützer haben vor dem Landgericht Berlin einen Streit über Googles Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen gewonnen: Das Gericht hat eine Reihe von Klauseln für rechtswidrig erklärt, weil sie zu schwammig sind und Nutzer unzulässig benachteiligten. Wie der Verbraucherzentrale Bundesverband mitteilt, geht es bei den fraglichen Klauseln unter anderem um Standortdaten und die Zusammenführung von Nutzerdaten über verschiedene Dienste.

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Author Gastautor

Google verletzt nicht die Rechte von Autoren und Verlagen, indem es deren Bücher einscannt und auszugsweise zugänglich macht. Das hat am Donnerstag ein New Yorker Gericht unter Berufung auf die amerikanische Fair-use-Doktrin entschieden. Ein Erfolg für die Informationsfreiheit, der jedoch die Durchsetzbarkeit von Urheberrechten bei neuen Verwertungsmodellen in Frage stellt.  Viele Internetnutzer kennen und lieben Google Books.

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Author Henry Steinhau

Heute treten die Stiftung Preußischer Kulturbesitz und vier weitere öffentliche Kultureinrichtungen der „Berliner Erklärung zu Open Access“ bei. Damit schließen sich nun auch renommierte deutsche Archive der international anerkannten Deklaration an – zehn Jahre nach deren Verabschiedung. Eine kommerzielle Nutzung ihrer Werke wollen die Einrichtungen allerdings nur gegen Bezahlung zulassen.

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Author Redaktion iRights.info

Die Sendung „Politikum“ im WDR5 hat sich mit der jüngsten Entscheidung im Streit um Googles Buchsuche beschäftigt. Christine Watty kommentiert und hat in ihrem Beitrag auch Till Kreutzer von iRights.info um Einschätzung befragt. Hier kann man die Sendung (MP3) nachhören: Your browser does not support the audio element. The post WDR5-„Politikum“ zur Entscheidung im Google-Books-Streit appeared first on iRights.info.

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Author Ulrich Herb

Screenshot: openaccessbutton.org … ein Bookmarklet zur Dokumentation von durch Paywalls verweigerten Zugriffen auf wissenschaftliche Literatur. Der heutige Start des Services „Open Access Button“ scheint in Deutschland etwas untergegangen sein, deswegen hier ein kurzer Verweis darauf. Wer sich unter openaccessbutton.org kostenlos registriert, kann ein Bookmarklet für die Lesezeichenliste seines Browsers herunterladen.

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Author Matthias Spielkamp

Ein US-Richter hat die Google-Buchsuche für rechtens erklärt, weil sie seiner Ansicht nach von der Fair-use-Regelung des US-Copyrights gedeckt ist. Die Entscheidung ist nicht endgültig, aber ein Meilenstein. Der deutsche Kulturrat tobt bereits, und es ist davon auszugehen, dass sich bald andere, etwa der Börsenverein, die VG Wort und Roland Reuß, anschließen werden.