Aus 50 werden 70 Jahre: Wie „Billboard” berichtet, sind längere Schutzfristen für Tonaufnahmen zum 1. November nun auch in England in Kraft getreten. Die Verlängerung wurde 2011 mit der Richtlinie 2011/77/EU vom Europäischen Parlament beschlossen und wird seitdem in nationales Recht umgesetzt. Die Regelung betrifft nicht die eigentlichen Kompositionen, sondern die Leistungsschutzrechte an konkreten Aufnahmen.