Anfang November ist die „Open Educational Resource University“ gestartet.
Anfang November ist die „Open Educational Resource University“ gestartet.
Die Cologne Commons, ein Gespann aus Festival und Konferenz, fand nun zum dritten Mal statt. Bei der ersten Runde 2009 war der Schwerpunkt eindeutig auf Musik gelegt. Damals diskutierte man darüber, ob das Modell der Creative Commons ein ökonomisches Experiment oder ein politisches Statement ist, welche rechtlichen Implikationen der Betrieb eines Netlabels mit sich bringt und welche Selbstvermarktungswerkzeuge es für Musiker gibt;
Wer eine Unterlassungserklärung abgibt, erkennt damit nicht gleich Anspruch und Kosten an, Tell-a-friend-Funktionen sind Werbung eines Unternehmens – zwei Entscheidungen des Bundesgerichtshofs der letzten Woche. Außerdem im Wochenrückblick: Titelschutz bei Apps, „No-Spy”-Abkommen, Drosseltarife und Facebook vs. ULD.
In den Cloud-Links der Woche: NSA zapft interne Datenleitungen an, US-Dienste wollen E-Mail sicherer machen, neuer Kopierschutz für E‑Books von Adobe, Klage um Streaming-Einnahmen und Passwörter bei iCloud.
Eine jetzt veröffentlichte Studie vergleicht die Einstellungen und Verhaltensmuster durchschnittlicher Internet-Nutzer mit denen von sogenannten „Webaktiven“. Sie zeigt, dass die Webaktiven Urheber und die wirtschaftlichen Schäden, die durch illegale Werknutzung entstehen, weniger ernst nehmen. Zugleich lässt sie erkennen, dass Nutzer generell für Inhalte zahlen würden und das Thema Datenschutz immer wichtiger wird.
Wie IT-World berichtet, hat die belgische Regierung in den dortigen Streit um Urheberrechtsabgaben für Zugangsprovider interveniert. Die belgische Verwertungsgesellschaft SABAM will Provider gerichtlich dazu bringen, eine Urheberrechtsabgabe von 3,4 Prozent ihres Umsatzes zu zahlen. Die Regierung hat nun ihrerseits – in Form ihrer Bundesbehörde für Wirtschaft, FPS Economie – rechtliche Schritte gegen die SABAM eingeleitet.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat sich in den letzten Jahren in der Diskussion um Open Access zurückgehalten. Nun gibt es erfreuliche Nachrichten: Eine Website wirbt seit heute für Open Access.
Was die Digitalisierung für Museen, Bibliotheken, Archive und andere Einrichtungen bedeutet, davon handelt die Konferenz „Zugang gestalten! – Mehr Verantwortung für das kulturelle Erbe”. Mancher wird sich erinnern: Es ist nicht die erste Konferenz zum Thema.
Der Rechtsstreit mit dem Urheberrechtler Martin Vogel stellt die Konstruktion der VG Wort in Frage. Mögliche Rückzahlungen an die Autoren bleiben ungewiss. Sicher ist: Der Streit wird sich noch Jahre hinziehen. Am Ende könnte auch ein neues Leistungsschutzrecht für Buchverlage stehen. Bereits in zweiter Instanz haben Gerichte entschieden: Die Verteilungspraxis der VG Wort ist rechtswidrig.
Bei der „Integrata-Stiftung für humane Nutzung der Informationstechnologie” läuft noch bis Ende des Jahres eine Ausschreibung für den jährlich von der Stiftung vergebenen Preis. Dieses Jahr werden Vorschläge und Lösungen zum Thema „Privatheit” gesucht. In der Ausschreibung (PDF) heißt es: Der Preis ist mit 10.000 Euro verbunden und kann auch auf mehrere, maximal drei Träger aufgeteilt werden.
Das Landgericht Hamburg urteilt für den Weiterverkauf von SAP-Lizenzen sowie gegen den Konverter youtube-mp3.org, Amazon haftet nach einem weiteren Urteil nicht für die Inhalte von E-Books. Außerdem im Wochenrückblick: Depublizierung, Datenschutz-Grundverordnung, Überwachungsaffäre und CETA-Abkommen.