Die GEMA hat sich erneut zum Thema Creative-Commons-Lizenzen und zur entstehenden Verwertungsgesellschaft C3S geäußert. Sven Scholz ist Schlagzeuger der Band Singvøgel, sympathisiert mit der C3S-Idee und hat sich die GEMA-Äußerungen näher angesehen.
Die GEMA hat sich erneut zum Thema Creative-Commons-Lizenzen und zur entstehenden Verwertungsgesellschaft C3S geäußert. Sven Scholz ist Schlagzeuger der Band Singvøgel, sympathisiert mit der C3S-Idee und hat sich die GEMA-Äußerungen näher angesehen.
Ein vorbildlicher Schritt: Der J. Paul Getty Trust hat 4.689 Digitalisate aus dem vom US-Ölmagnaten gegründeten Museum in Los Angeles frei im Netz verfügbar gemacht. Im Rahmen eines Open-Content-Programms kann jetzt jeder die gemeinfreien Gemälde, Zeichnungen, Fotografien und Manuskripte für beliebige Zwecke verwenden.
Anfang September will sich in Berlin der Verein „Art but fair“ gründen. Erklärtermaßen will er prekäre Verhältnisse in der Kulturbranche aufzeigen und überwinden. Initiator Johannes Schatz spricht im Interview mit iRights.info über die von „Art but fair“ vorgeschlagenen „Goldenen Regeln“ und darüber, was Künstler und Politik ändern können. Johannes Maria Schatz ist Autor, Produzent und Komponist im Musical-Genre.
Das Post-Media Lab an der Leuphana Universität Lüneburg hat zusammen mit iRights.info in diesem Jahr den Wettbewerb „Copy ‘n’ Paste – das Urheberrecht als kreative Herausforderung“ durchgeführt. Viele Projekte wurden eingereicht und die Jury hat ausgewählt. Heute ist die analoge und digitale Ausstellungseröffnung mit den Gewinnern des Wettbewerbs.
In eigener Sache: Offene Lehr- und Lernmaterialien können schon jetzt auf der Basis des geltenden Urheberrechts umgesetzt werden, neue gesetzliche Regelungen sind für diesen Zweck nicht nötig. Das ist eines der Ergebnisse der Studie „Open Educational Resources (OER), Open Content und Urheberrecht“. Till Kreutzer von iRights.Law hat sie im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung erstellt.
Die EU-Kommission verteidigt die Vorratsdatenspeicherung, Ex-Verfassungsrichter Papier widerspricht Friedrichs „Supergrundrecht“, der Streit im Fall Technoviking geht in Berufung. Außerdem im Wochenrückblick: Matussek vs. Krömer, Norbert Geis für Pornofilter. EU-Kommission: Vorratsdatenspeicherung durch hohe Nachfrage gerechtfertigt Die EU-Kommission hat in einem Papier zum Sinn der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung Stellung genommen.
Gerade erst ist die Süddeutsche Zeitung auf den Zug aufgesprungen{bitte=““ das=““ essen=““ nicht=““ instagrammen!""=““ target=“_blank”}: Ein Berliner Wirt möchte nicht, dass seine Gäste seine Kreationen fotografieren und die Bilder bei Instagram veröffentlichen.
Während der Überwachungsskandal um Prism, XKeyscore & Co. noch nicht abgeklungen ist, wird bereits deutlich, dass er auch die Internetwirtschaft, das Angebot an Diensten und die Architektur des Internets deutlich verändern könnte. Einige Links zu den jüngsten Entwicklungen: US-Cloudanbieter befürchten Verluste Eine Studie des Thinktanks Information Technology &
In eigener Sache: iRights.info hat ein neues E-Book herausgegeben: “Privat ist anders – Urheberrecht und Datenschutz bei Facebook”. Bei iTunes, Amazon, Beam und weiteren E-Book-Stores kann man es kaufen. Hier mehr über das Buch in Form von zehn Fragen und Antworten: 1. Was steht drin? So kurz wie möglich, so lang wie nötig, gibt das E-Book Informationen und Tipps über Urheberrecht und Datenschutz bei Facebook.
Seit dem 1. August gilt es, das Leistungsschutzrecht – und momentan scheint es de facto leerzulaufen, weil alle großen Verlage zumindest vorerst bei Google News bleiben wollen. Und dafür das ganze Theater? Wettbewerbsrechtler Justus Haucap hält das Gesetz im Horizont-Interview bereits für komplett gescheitert.