LawGermanWordPress

iRights.info

iRights.info
Urheberrecht und kreatives Schaffen in der digitalen Welt
Home PageAtom Feed
language
Published
Author Stefan Mey

Ein globales Datenschutzabkommen wird seit den Erkenntnissen über das Ausmaß der Überwachung durch Geheimdienste verstärkt diskutiert. Nikolaus Forgó, Professor für IT-Recht und Rechtsinformatik an der Leibniz-Universität Hannover spielt im iRights.info-Interview die Möglichkeiten eines solchen Abkommens durch, ist jedoch skeptisch über dessen Chancen und Wirkmächtigkeit.

Published
Author telemedicus.info

Die NSA kann mit XKeyscore offenbar fast alle Netzaktivitäten überwachen, die EU-Kommission hat eine kritische Studie zum Safe-Harbour-Abkommen unveröffentlicht gelassen, das Leistungsschutzrecht für Presseverleger zeitigt erste Wirkungen. Außerdem im Wochenrückblick: E-Government-Gesetz in Kraft, Bradley Manning verurteilt, Kabel Deutschland für Übernahme durch Vodafone.

Published
Author Tilman Baumgärtel

Schon Mitte der neunziger Jahre warnte der PGP-Entwickler Phil Zimmermann, dass E-Mail-Kommunikation einfach, automatisch und unbemerkt großflächig überwacht werden kann. Heute kann jeder Bürger Verschlüsselungstechniken einsetzen, dennoch sind die Auseinandersetzungen darüber nicht abgeklungen. Auf der einen Seite: Die USA und ihre Spionageagentur NSA, die einen ungesunden Appetit auf die Daten der Weltbevölkerung entwickelt hat.

Published
Author Magdalena Reiter

Kreative Arbeit ist für viele von miesen Honoraren und prekären Perspektiven geprägt. Einige wollen dafür die „Gratiskultur“ und die Verteidiger offener und freier Inhalte verantwortlich machen. Ein Irrweg, kommentiert Magdalena Reiter. In ganz Europa, aber speziell in kreativen Ballungszentren wie Berlin ist eine größer werdende Kluft zwischen zwei Gruppen von Kreativschaffenden zu beobachten.

Published
Author Till Kreutzer

Am 1. August 2013 tritt das umstrittene Leistungsschutzrecht für Presseverleger in Kraft. Weiterhin herrscht Unsicherheit, was das Gesetz bedeutet, wer von ihm betroffen ist und was die Betroffenen jetzt tun können oder sollten. Hier ein Überblick über die wichtigsten Fragen und der Versuch, sie zu beantworten. (1) Wer kann das neue Recht nutzen? (2) Sind Blogger und Satiriker Presseverleger?

Published
Author David Pachali

Wie Reuters meldet, haben die Nachrichtenagentur AP und der Monitoring-Dienst Meltwater in den USA einen Streit über Ausschnitte aus AP-Meldungen mit einem Vergleich beendet und eine offizielle „Partnerschaft“ angekündigt. AP hatte Meltwater vorgeworfen, der vor allem von Firmenkunden genutzte Dienst verletze Urheberrechte der Agentur.

Published
Author Philipp Otto

Als Norbert Lammert 1974 seine Dissertation mit dem Titel „Lokale Organisationsstrukturen innerparteilicher Willensbildung – Fallstudie am Beispiel eines CDU-Kreisverbandes im Ruhrgebiet“ abgegeben hatte, ahnte er wohl nicht, dass diese ihm viele Jahre später unruhige Tage bescheren würde. Als Präsident des Deutschen Bundestages ist der CDU-Politiker Lammert nach dem Bundespräsidenten die Nummer Zwei in Deutschlands politischem System.

Published
Author Henry Steinhau

Mit einer Kombination aus Selbstverpflichtung, Beschwerdestelle und „schwarzer Liste“ will die Werbewirtschaft urheberrechtsverletzenden Websites das Geld abdrehen. Die vom Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft koordinierte Zusammenarbeit könnte Ende dieses Jahres starten. Im Moment prüfe man noch kartellrechtliche Fragen.

Published
Author Andrea Pollmeier

Das Urheberrecht hat einmal eine unabhängige Verlagswirtschaft ermöglicht, mit den digitalen Produktionsweisen ergeben sich jedoch immer mehr Konflikte. Alexander Peukert, Professor für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht und internationales Immaterialgüterrecht an der Uni Frankfurt, zeichnet die Entwicklung und aktuelle Probleme im Interview nach.

Published
Author David Pachali

Unter gängigen Cloud-Speicherdiensten hat bei einer Untersuchung der Stiftung Warentest kein Anbieter gute oder sehr gute Ergebnisse erzielt. Die Mehrzahl der Dienste erhielt lediglich die Note „befriedigend“. Die Stiftung Warentest hat Cloud-Speicherdienste von 13 Anbietern mit Sitz in den USA, Deutschland, Irland und der Schweiz untersucht.