Wenn Bildungsinstitutionen anstreben, Inhalte frei zu lizenzieren und als offene Lehrmaterialien (OER) bereitzustellen, müssen sie sich überlegen, wie sie mit externen Autor*innen bezüglich der Nutzungsrechte verfahren wollen. Wir erläutern drei grundsätzliche Varianten für vertragliche Regelungen. Institutionen, die Bildungsmaterialien erstellen und veröffentlichen, arbeiten in der Regel auch mit externen Autor*innen zusammen.