Vorab gesetzte Häkchen bei Vertragsklauseln gelten laut EuGH nicht als datenschutzrechtliche Einwilligung. Der Europäische Datenschutzausschuss empfiehlt, bei Datenweitergabe in europäische Drittländer das Schutzniveau zu erhöhen. Die EU-Kommission legt neue Entwürfe für Standardvertragsklauseln vor.