So frei, wie man vielleicht denken mag, ist der deutsche Gesetzgeber bei der Regelung des Urheberrechts nicht. Die Entwicklung wird seit Anfang der neunziger Jahre erheblich durch die europäische Gesetzgebung beeinflusst. Die EU kann für die Regelungen auf dem Gebiet des Immaterialgüterrechts – zum Beispiel des Urheber-, Patent-, Marken- und Geschmacksmusterrechts – Vorgaben erteilen.