Wer mit anderen sein WLAN teilt, haftet zwar grundsätzlich nicht für fremde Rechtsverletzungen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hält es aber für angemessen, wenn der Zugang zum WLAN-Netz mit einem Passwort gesichert wird. Wer in seinen Urheberrechten verletzt wird, kann zudem weiterhin einen Unterlassungsanspruch gegen den WLAN-Betreiber durchsetzen, entschied der EuGH heute in einem Streit um die Störerhaftung.