Pro Stunde gehen rund 100.000 Gesuche auf Link-Löschungen beim Suchmaschinenbetreiber Google ein, mehrheitlich von Rechteinhabern, deren urheberrechtlich geschützte Inhalte illegal ins Netz gestellt wurden.
Pro Stunde gehen rund 100.000 Gesuche auf Link-Löschungen beim Suchmaschinenbetreiber Google ein, mehrheitlich von Rechteinhabern, deren urheberrechtlich geschützte Inhalte illegal ins Netz gestellt wurden.
Wer fremde Musik nicht nur hören, sondern kreativ verwenden will, kann mit freier Musik viele urheberrechtliche Probleme vermeiden. Christian Grasse stellt seine Lieblingsadressen vor, um diese zu finden. Wenn man der Musikindustrie zuhört, könnte man denken, Musik sei ausschließlich ein Konsumgut. Kaufen und Hören – mehr ist nicht drin. Dabei ist Musik viel mehr als das. Inspirationsquelle zum Beispiel.
Während der Wikipedia -Gründer Jimmy Wales zu den größten Kritikern des „Rechts auf Vergessenwerden“ gehört, haben sich in der freien Enzyklopädie schon lange komplexe, gemeinschaftliche Regeln des Vergessens herausgebildet, schreibt Reuben Binns im Magazin Limn . Löschungen zum Beispiel bei Einträgen über lebende Personen werden offen dokumentiert.
„Was ist uns Musik noch Wert?“ Dank MP3 und Streaming ist sie jederzeit verfügbar und wir hören so viel davon wie nie zuvor: in der U‑Bahn, zuhause auf der Couch oder auf dem Laufband im Fitnessstudio. Und doch haben Musiker und Labels große Schwierigkeiten sich zu finanzieren.
In das Blickfeld von Abmahnanwälten geraten auch Geflüchtete. Das berichten verschiedene Medien unter Berufung auf c’t. Fehlende Kenntnis der Urheberrechtslage und der Störerhaftung könne Flüchtlinge und Anschlussinhaber in eine schwierige Situation bringen. Die Rechtslage oder die Rechtsdurchsetzung ist in den Herkunftsländern der Geflüchteten oft eine gänzlich andere als in Deutschland.
Wie unter anderem Zeit Online berichtet, kursiert auf Facebook derzeit ein neuer Kettenbrief. Nutzer verbreiten ihn im Glauben, damit einer kommerziellen Nutzung ihrer Inhalte widersprechen zu können, die sie auf Facebook veröffentlicht haben.
Der Musikstreaming-Dienst Spotify verstärkt seine Algorithmen mit menschlichem Urteilsvermögen . Spotify wertet den Musikgeschmack von anonymen 50.000 Hipstern, die selbst nichts davon wissen, aus und bildet daraus die Playlists „Fresh Finds“ in den Genres Hiphop, Electronics, Vocal Pop, Guitar Driven und Experimental.
Dem Kunstwissenschaftler Wolfgang Ullrich wurde von mehreren Künstlern nicht erlaubt, ihre Werke in einem Buch abzubilden. Dass sie sich dabei auf das Urheberrecht berufen, hält er für nicht gerechtfertigt. Vielmehr sei es ein wachsender Trend und Ausdruck eines überzogenen Kontrollbedürfnisses mancher Künstler, erläutert Ullrich im Interview mit iRights.info.
Wissenschaftsverlage haben erklärt, Veröffentlichungen zum Zika-Virus frei zugänglich zu machen. Das ist löblich, führt aber erneut vor Augen, wieviel Potenzial sonst verschenkt wird, kommentiert Christian Gutknecht. Es ist ein zynisches Schauspiel, welches Subskriptionsverlage immer dann wieder vorführen, wenn der freie Zugang zu Forschungsresultaten ein bisschen höher auf der Agenda ist als sonst.
Dürfen Kopiervergütungen nur an Urheber oder auch an Verlage ausgeschüttet werden? Im Laufe des mehrjährigen Streits darüber scheint der Urheberrechtler Martin Vogel bei der Verwertungsgesellschaft VG Wort und manchem Verband zu einer Art Lord Voldemort avanciert zu sein: Der, dessen Name nicht genannt werden darf. Wer ist Martin Vogel, warum klagt er gegen die VG Wort und was sagt sie dazu?