Nicht nur Facebooks „Freundefinder“, auch die Rechteübertragung an das soziale Netzwerk wird von Verbraucherschützern moniert. Aus ihrer Sicht ist diese zu weitgehend. Da Facebook bei der Klausel bislang nur kosmetische Änderungen vorgenommen habe, wollen sie den Dienst zu einer Ordnungsstrafe verdonnern lassen.