Im Blog „Offene Netze und Recht“ weist Reto Mantz auf ein Urteil des Landgerichts München hin, das sich mit Creative-Commons-Lizenzen befasst. In dem Streit ging es um ein Bild aus der Wikipedia, das auf einer Website weiterverwendet wurde.
Im Blog „Offene Netze und Recht“ weist Reto Mantz auf ein Urteil des Landgerichts München hin, das sich mit Creative-Commons-Lizenzen befasst. In dem Streit ging es um ein Bild aus der Wikipedia, das auf einer Website weiterverwendet wurde.
Wer fremde Inhalte einbettet, muss in der Regel nicht um Erlaubnis fragen. Dazu hat der Bundesgerichtshof vergangenen Donnerstag ein Urteil gefällt (Aktenzeichen I ZR 46/12). Soweit keine große Überraschung: Schon der Europäische Gerichtshof hatte darüber im gleichen Verfahren entschieden.
Das EU-Parlament hat heute den sogenannten Reda-Bericht zum Urheberrecht debattiert und per Abstimmung angenommen. Die zuletzt viel diskutierten Änderungen zur Einschränkung der Panoramafreiheit sind nicht mehr enthalten, auch für Forderungen nach einem Presse-Leistungsschutzrecht gibt es keine unterstützenden Formulierungen.
Am 5. und 6. November 2015 findet in Hamburg die fünfte Konferenz der Reihe „Zugang gestalten“ statt. Im Mittelpunkt stehen Strategien für die Zukunft, wenn Bibliotheken, Archive und Museen zum Beispiel Ausstellungen konzipieren oder ihre Bestände digital zugänglich machen wollen.
Current European copyright regulations too often lead to locking away our cultural heritage held by museums, archives and other institutions. Here, rights clearance on an individual level is a major obstacle. Europe has a rich and diverse cultural heritage. This heritage is the base of our common house of Europe, it is also important for Europe’s place in the world. Its impact on Europe’s reputation is huge.
Apple hat nicht nur einen neuen Streamingdienst an den Start gebracht, zusätzlich wurde auch eine neue Cloud-basierte Musikbibliothek eingeführt, iCloud Music Library genannt. Nutzer können ihre Musiksammlung mit Apples Katalog abgleichen und die Songs über den „Apple Music“-Dienst abspielen. Der Journalist Kirk McElhearn schreibt in seinem Blog, dass eigene Musikdateien dann von Apple mit einem Kopierschutz versehen würden.
Der Streit zwischen GEMA und Youtube wird an mehreren Fronten geführt: Im Streit um die Vergütung pro Stream verliert die GEMA am Landgericht München. Das Oberlandesgericht Hamburg bestätigt, dass Youtube als Störer haftet. Ein Überblick.
Zum heutigen 1. Juli hat sich Paypal neue Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen gegeben. Einer der Hintergründe der Änderungen: Ebay und Paypal werden getrennt und eigenständige Unternehmen, wie das Handelsblatt im Mai berichtete. Paypal ist der Ansicht, dass die neuen AGB automatisch wirksam werden, wenn der Nutzer ihnen nicht widersprochen hat – was sich aber auch bezweifeln ließe.
„EU verbietet Selfies vor Gebäuden“: Solche und ähnliche Nachrichten erwecken den Eindruck, regelungswütige Brüsseler Bürokraten hätten wieder einmal zugeschlagen. iRights.info hat Fragen und Antworten zusammengestellt, die dabei helfen sollen, die aktuelle Diskussion und mögliche Gefahren für die Panoramafreiheit besser einschätzen zu können.
Mit Verzögerung wurden die Jugendschutzbehörden auf E-Books aufmerksam. Der Buchhandel sucht nun nach Möglichkeiten, den Handel kindersicher zu machen. Ausgerechnet das Börsenblatt, das Branchenblatt des Börsenvereins des deutschen Buchhandels, ließ vor kurzem eine Bombe platzen.