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Urheberrecht und kreatives Schaffen in der digitalen Welt
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Author Henry Steinhau

Über Rechtsfragen bei E-Learning und digitaler Lehre informiert ein Praxis-Leitfaden, der nun in überarbeiteter und erweiterter Fassung erschienen ist. Er richtet sich an Institutionen im E-Learning-Bereich und Hochschulmitarbeiter, die – ohne Juristen zu sein – mit der Konzeption, Erstellung oder Verwertung von E-Learning-Materialien befasst sind.

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Author David Pachali

Amazon hat angekündigt, ein neues Vergütungsmodell für manche seiner E-Book-Dienste einzuführen: Autoren sollen ab dem 1. Juli pro gelesener Seite bezahlt werden. Das betrifft das Flatrate-Abo „Kindle Unlimited“ und den Leihdienst „Kindle Owner’s Lending Library“ für Premium-Kunden. Voraussetzung: Die Autoren nehmen am Programm „KDP Select“ teil, Amazons Plattform für Selfpublisher. Für klassische Verlage gilt das Modell also nicht.

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Author David Pachali

Darf die Verwertungsgesellschaft VG Wort den Autoren pauschal Tantiemen abziehen und an Verleger geben? Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof hat ein Plädoyer veröffentlicht, das für den Streit relevant ist. Vergütungen zum Nachteil der Autoren hält er für unzulässig, doch wie die Sache ausgeht, ist noch nicht ausgemacht.

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Author Henry Steinhau

Mit 23 zu 2 Stimmen stimmte heute der Rechtsausschuss des EU-Parlaments für einen Bericht der Abgeordneten Julia Reda zum Urheberrecht. Der Ausschuss wandte sich gegen ein europäisches Presse-Leistungsschutzrecht und bestimmte Formen des Geoblockings. Eine EU-weite Panoramafreiheit und ein erweitertes Zitatrecht für Bilder und Videos schafften es nicht in den Bericht.

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Author Joachim Losehand

Eine gemischte Bilanz bei der jetzt in Österreich vorgelegten Urheberrechtsnovelle zieht Joachim Losehand für den Bildungsbereich: Besonders das Zweitveröffentlichungsrecht für Wissenschaftler hat Mängel, dennoch kann die Reform manche Fortschritte im Detail bringen.Man kann und darf der Urheberrechts-Novelle aus dem österreichischen Justizministerium vorwerfen, dass alles darin ungenügend ist.

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Author Matthias Spielkamp

Wenn Lehr- und Lernmaterialien als „Open Educational Resources“ freigegeben sind, können Lehrer, Schüler und Bildungs­einrichtungen sie leichter weiterverwenden. Einige Bedingungen gibt es jedoch auch dabei zu beachten. Eine FAQ zur richtigen Verwendung der freien Lizenzen.

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Author David Pachali

Ein Rechtsstreit über die Verwendung von „Tim und Struppi“-Ausschnitten hat eine unerwartete Wendung genommen. Darauf macht das Comicmagazin „The Beat“ aufmerksam. 1983 starb der Comiczeichner und Tim-und-Struppi-Schöpfer Hergé ; heute verwaltet eine nach ihm benannte Stiftung den Nachlass im Namen der Erben. Das angegliederte Unternehmen Moulinsart vermarktet die Figuren eifrig.

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Author Joachim Losehand

Österreichs Regierung hat sich darauf geeinigt, ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage nach deutschem Vorbild einzuführen: Suchmaschinen sollen für die Anzeige von Zeitungsauszügen zahlen. Während der Sinn der Regelung ebenso unklar bleibt wie in Deutschland, gibt es Variationen im Detail. Sie sorgen für unfreiwillige Unterhaltung, kommentiert Joachim Losehand.

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Author David Pachali

Um Bücher, Fotografien und andere Werke in digitalen Bibliotheken einfacher zugänglich zu machen, schlägt das US-Urheberrechtsamt zwei Gesetzesänderungen vor. Dabei dienen ihm auch Regelungen in Europa als Vorbild. Das US-Urheberrechtsamt (Copyright Office) hat Hürden beim Aufbau digitaler Bibliotheken ausgemacht und Gesetzesvorschläge vorgestellt, die diese überwinden sollen.

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Author Jöran Muuß-Merholz

In den letzten Jahren wächst ein Trend: „Open Educational Resources“, kurz OER, sind Lehr- und Lernmaterialien, die kostenlos und unter einer freien Lizenz veröffentlicht werden. Man findet sie vielerorts. Eine kommentierte Auswahl von 15 empfehlenswerten Angeboten zum Einstieg hat Jöran Muuß-Merholz zusammengestellt. Auch wenn im Klassenzimmer die meisten Medien noch analog funktionieren – digitale Medien spielen eine große Rolle.