Der Wissenschaft soll es dienen: Das Zweitveröffentlichungsrecht, das zu Beginn des letzten Jahres in Kraft trat (iRights.info berichtete). Autoren von wissenschaftlichen Zeitschriftenartikeln sind unter bestimmten Bedingungen dazu berechtigt, die Manuskriptversion der durch das neue Gesetz privilegierten Artikel ein Jahr nach der Erstveröffentlichung elektronisch zweitzuveröffentlichen.