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Urheberrecht und kreatives Schaffen in der digitalen Welt
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Author David Pachali

Website-Betreiber, die unerlaubt veröffentlichte Inhalte verlinken, können damit Urheberrechte verletzen. Wann sie Links vorab prüfen müssen, hängt aber vom jeweiligen Angebot ab, entschied nun das Landgericht Hamburg. Bei zwei Seiten mit automatisch erstellten Links sah es keine Rechte verletzt.

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Author David Pachali

Amazon hat angekündigt, ein neues Vergütungsmodell für manche seiner E-Book-Dienste einzuführen: Autoren sollen ab dem 1. Juli pro gelesener Seite bezahlt werden. Das betrifft das Flatrate-Abo „Kindle Unlimited“ und den Leihdienst „Kindle Owner’s Lending Library“ für Premium-Kunden. Voraussetzung: Die Autoren nehmen am Programm „KDP Select“ teil, Amazons Plattform für Selfpublisher. Für klassische Verlage gilt das Modell also nicht.

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Author Henry Steinhau

Lädt ein Händler auf dem „Marketplace“ von Amazon ein Produktfoto hoch, wird es auch bei anderen Händlern auf der Plattform angezeigt. Das ist zulässig, entschied jetzt in zweiter Instanz das Oberlandesgericht Köln. Um die Fotos bei verschiedenen Händlern anzuzeigen, sichert sich Amazon in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechende Nutzungsrechte.

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Author Leonhard Dobusch

Wenige zentrale Akteure – Apple, Amazon, Google und Facebook – dominieren 2014 mit ihren Angeboten und Algorithmen, wie sich das Internet für die große Masse der Nutzer darstellt. Wie kann man die Macht der Plattformen beschränken?Das Unbehagen über potenziellen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung der großen Internetunternehmen wächst.

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Author telemedicus.info

Yahoo legt Verfassungsbeschwerde gegen das Presse-Leistungsschutzrecht ein, ein abgestimmter Entwurf der „Digitalen Agenda“ wird bekannt, die Bundesnetzagentur startet eine „Vectoring“-Liste zur Aufrüstung von Kupferkabel-Internet. Außerdem im Wochenrückblick: BGH zur IP-Speicherdauer, Kohls Memoiren, Pfändung von Länderdomains und Schulbuchrabatte bei Amazon.

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Author telemedicus.info

Einen Hotelinhaber trifft einem Urteil des Amtsgerichts Hamburg zufolge keine Störerhaftung, Google entfernt erste Suchergebnisse, deutsche Verlage reichen Kartelbeschwerde gegen Google und Amazon ein. Außerdem im Wochenrückblick: Oberster US-Gerichtshof urteilt zum TV-Dienst Aereo und Handydurchsuchungen.

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Author Henry Steinhau

Foto: Dominick CC BY 2.0 Vor wenigen Tagen startete Amazon mit „Prime Instant Video“ ein Online-Streaming-Angebot. Dass der Konzern dafür seine „Prime“-Nutzer mit denen seiner DVD-Verleih-Tochter „Lovefilm“ zu einem großen Kundenstamm verschmilzt, ist ein mäßig spannendes Vertriebsmanöver. Schon interessanter ist, welche Filme in den angeblich 12.000 Titel umfassenden Katalog gelangen.

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Author telemedicus.info

Der Bundestag setzt einen Internet-Ausschuss ein, der Europäische Gerichtshof urteilt zu Verlinkung und Urheberrechten, der Generalbundesanwalt will Ermittlungen zum NSA-Skandal einleiten. Außerdem im Wochenrückblick: Amazon-Retouren, Cookie-Richtlinie und Dashcams. Bundestag beschließt Ausschuss für Digitale Agenda Am Donnerstag hat der Bundestag beschlossen, einen neuen Ausschuss „Digitale Agenda“ für Internetthemen einzusetzen.

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Author Henry Steinhau

Unter dem Namen Log.os entsteht eine multifunktionale und gemeinnützige Lese-Plattform, auf der Nutzer digitale Bücher finden, lesen, kommentieren, empfehlen und diskutieren können. Volker Oppmann, einer der Köpfe des Projekts, erzählt, was dahinter steckt. iRights.info: Herr Oppmann, in den Beschreibungen zu Log.os ist von einer „digitalen Universalbibliothek“ die Rede.