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Urheberrecht und kreatives Schaffen in der digitalen Welt
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Auch wenn in der musikalischen Praxis die Grenzen zwischen Coverversion und Sampling verwischen können – urheberrechtlich werden beide sehr unterschiedlich eingestuft. Während Cover pauschal zulässig und bei der GEMA lizenzierbar sind, fehlt es für Samples an gesetzlichen Regelungen.  Sowohl Coverversionen als auch samplingbasierte Musik, Remixes und Mashups haben ihre Berechtigung in der Musikwelt.

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Mit „Get Lucky“ begannen Daft Punk im Sommer 2013 ihr großes Comeback. Dazu trugen auch tausende Remixe ihrer Fans bei. Original und Kopie stehen hier in einem komplexeren Verhältnis, als es in den Regelungen des Urheberrechts zum Ausdruck kommt. Der Sommerhit des Jahres 2013 war ohne Zweifel „Get Lucky“ des Elektroduos Daft Punk.