Einem Urteil des Landgerichts Köln zufolge kann das Verteidigungsministerium für wöchentlich erstellte Lagemeldungen einen Urheberrechtsschutz geltend machen. Das berichtet heute die Webseite „Augen geradeaus“.
Einem Urteil des Landgerichts Köln zufolge kann das Verteidigungsministerium für wöchentlich erstellte Lagemeldungen einen Urheberrechtsschutz geltend machen. Das berichtet heute die Webseite „Augen geradeaus“.
Das Verteidigungsministerium möchte von der WAZ veröffentlichte Regierungsdokumente aus dem Netz löschen. David Schraven, Ressortleiter Recherche bei der WAZ-Gruppe, sagt im iRights.info-Interview: Die Bürger haben ein Recht auf Einsicht in Regierungsdokumente. Die Weiterentwicklung des Journalismus mithilfe von Originaldokumenten werde behindert.
Das WAZ-Portal Der Westen hat Einsatzberichte und andere Materialien der Bundeswehr zum Afghanistan-Krieg veröffentlicht. Dagegen geht nun offenbar das Verteidigungsministerium vor, wie David Schraven im WAZ-Rechercheblog schreibt. Die Veröffentlichung der Bundeswehr-Dokumente verletze – Urheberrechte. Zufälligerweise tragen die Papiere auch den Stempel „Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch“, der niedrigsten Geheimhaltungsstufe.