LawGermanWordPress

iRights.info

iRights.info
Urheberrecht und kreatives Schaffen in der digitalen Welt
Home PageAtom Feed
language
Published
Author Maya El-Auwad

Buch ist nicht gleich (E-)Buch: Wer ein gedrucktes Buch kauft, erwirbt auch das Eigentum – und darf damit grundsätzlich machen, was er oder sie will. Nicht so bei elektronischen Büchern: Hier sind die Befugnisse begrenzt. Wo die Unterschiede liegen und was man mit E-Books eigentlich machen darf und was nicht, erläutert dieser Text. Texte genießen als sogenannte „Sprachwerke“ urheberrechtlichen Schutz.

Published
Author David Pachali

Darf man Let’s-Play-Videos und Screenshots im Netz veröffentlichen? Ist es erlaubt, gebrauchte Spiele, Benutzer-Accounts und virtuelle Gegenstände weiterzuverkaufen? Welche Rolle spielt der Jugendschutz? Antworten auf diese und weitere Fragen zu Computer- und Konsolenspielen. Inhalt Darf ich Screenshots, Let’s-Play-Videos und andere Spielinhalte veröffentlichen? Darf ich gebrauchte Spiele weiterverkaufen?

Published
Author Rike Maier

Der Europäische Gerichtshof hat klassische Bücher und E-Books beim Verleih durch Bibliotheken gleichgestellt. Dem E-Book-Verleih stehen somit keine prinzipiellen Hürden mehr entgegen. Offen bleibt aber, wie weit die neue Freiheit reicht. Für das Urheberrecht werfen digitale Technologien immer wieder neue Probleme auf. Welche Regeln gelten im digitalen Zeitalter unverändert weiter und welche passen nicht mehr?

Published
Author David Pachali

Wer Software kauft, darf sie auch weiterverkaufen, wenn er sie nicht mehr verwendet. Das gilt nicht nur für Software auf CD oder DVD, sondern auch für Downloads und die damit verbundene Lizenz. Anders liegt der Fall aber, wenn nur noch die Sicherungskopie eines Datenträgers vorhanden ist, so der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einer heutigen Entscheidung.

Published
Author David Pachali

Wer ein Werk der Malerei als Poster anbieten darf, darf deshalb noch keine Reproduktionen auf Leinwand anbieten. Das hat der Europäische Gerichtshof heute entschieden. Kann eine Reproduktion dem Original zu nahe kommen? Wenn ein Werk sein Trägermedium wechselt, ist es dann noch dasselbe Werk? Zu solcherlei Fragen lädt ein Streit zwischem der niederländischen Verwertungsgesellschaft Stichting Pictoright und dem Unternehmen Allposters ein.

Published
Author David Pachali

Der Download-Marktplatz Redigi will bis Ende März in Europa starten. Das berichtet die Financial Times. Der 2011 in den USA gestartete Dienst bietet eine Plattform an, auf der Nutzer digital gekaufte Musik weiterverkaufen können. Mit der Musikindustrie liegt er im Streit.

Published
Author Gastautor

Wenn es um Online-Aktionshäuser geht, denkt jeder sofort nur an eines: Ebay. Der „Online-Marktplatz“ ist mit weitem Abstand der Marktführer, international und national. Allein in Deutschland gibt es ungefähr sechzehn Millionen registrierte Nutzerinnen und Nutzer. Welche urheberrechtlichen Probleme können bei Ebay auf sie zukommen? Anm. d. Red.: Dieser Artikel beschreibt die Rechtslage mit Stand 2. Mai 2005.

Published
Author Gastautor

Das deutsche Urheberrecht steht abermals vor einer großen Reform, dem Dritten Korb. Nahezu alle Beobachter, Verbände, die Politik, Kreativschaffende, die Wissenschaft und die Industrie sind sich einig, dass viel Handlungsbedarf besteht. Je nach Interessenslage wird er jedoch an unterschiedlichen Stellen gesehen. iRights.info hat nun eine Vielzahl von Experten gefragt, wo sie die größten Probleme im Urheberrecht sehen.

Published
Author telemedicus.info

Der Telemedicus.info-Wochenrückblick: Kein Unterlassungsanspruch bei kritischen Interview; das Usedsoft-Verfahren geht in die Revision, damit geklärt wird, ob auch Download-Software weiterverkauft werden kann; revidiertes Google-Books-Settlement wird veröffentlicht. Bundesverfassungsgericht: Paragraf 130 Abs.

Published
Author Robert A. Gehring

Das Oberlandesgericht München hat in einem seit 2005 andauernden Streit zu Gunsten des Software-Herstellers Oracle entschieden, dass der Softwarehändler Usedsoft keine gebrauchten Oracle-Lizenzen vertreiben darf. Das OLG bestätigte damit eine Entscheidung der Vorinstanz. Wie erwartet, hat das Münchner Oberlandesgericht gestern Oracle im Streit mit Usedsoft Recht gegeben.