Der EuGH urteilt, dass Plattformen nur für Urheberrechtsverletzungen haften, wenn sie von den illegalen Inhalten wissen und diese nicht unverzüglich löschen und sperren. Das Urteil bezieht sich auf die derzeitige Rechtslage: Die kürzlich beschlossene Urheberrechtsreform bleibt davon unbenommen.