Marken- und Designrechte können bei eigenen Medienproduktionen auf unterschiedliche Weise wichtig werden: Wenn fremde Produkte darin vorkommen oder wenn man eigene Produktionen oder Gestaltungen in der Vermarktung schützen möchte.
Marken- und Designrechte können bei eigenen Medienproduktionen auf unterschiedliche Weise wichtig werden: Wenn fremde Produkte darin vorkommen oder wenn man eigene Produktionen oder Gestaltungen in der Vermarktung schützen möchte.
Das Verschwinden von Film als Trägermedium und der Durchbruch von Video on Demand ruft auch wieder alte Utopien einer universellen Filmbibliothek in Erinnerung. Doch diese Idee scheint selbst historisch zu sein.
Gestern ist das Blog „Memento Movie. Materialien zum audiovisuellen Erbe“ online gegangen. Durch die Digitalisierung, aber auch durch neue Konzepte von Zugänglichkeit und Verbreitung, entstehen neue Optionen für die Gedächtnisorganisationen und den Umgang mit dem audiovisuellen Erbe insgesamt.
Filmarchive und andere Gedächtniseinrichtungen können viele Werke nicht zugänglich machen – die rechtliche Lage behindert nicht nur ihre Arbeit, sondern schadet auch der Filmwirtschaft selbst. Die geplanten Regelungen für verwaiste Werke können helfen – aber nur teilweise.
Die GVU (Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V.) vermeldet heute in einer Pressemitteilung, dass die Staatsanwaltschaft Dresden einen großen Schlag gegen das illegale Filmportal kino.to geführt hat. Bei kino.to handelt es sich wohl um das größte deutschsprachige Angebot, auf dem Filme zum Abruf oder Streaming kostenlos bereitgestellt werden.
Erst ein Streitgespräch zwischen dem „Elektrischen Reporter“ Mario Sixtus und Matthias Leonardy von der GVU, anschließend „confused images for the confused“ – live Video-Mashups des Berliner Künstlerkollektivs sanscolotte: die Abendveranstaltung des Symposiums Verbotenen Filme am Donnerstag verspricht, äußerst anregend zu werden.
Ein Schwerpunkt des Symposiums Verbotene Filme waren „Filme, die es gar nicht geben dürfte“. Diskutiert wurde über Ästhetik, Politik und rechtliche Bedingungen der Mashup-Kultur. Foto: Jürgen Keiper (alle Rechte vorbehalten) Die Herren Zensoren , mit denen sich noch ein Heinrich Heine herumschlug, gibt es nicht mehr.
“Verbotene Filme klingt nicht nur spannend, die Tagung war es auch” – so das Fazit des Deutschlandradios, taz und Zeit Online schließen sich an. Eine Presseschau zum Symposium. In der Sendung Breitband auf Deutschlandradio Kultur wurde nicht nur von der Tagung berichtet, sondern auch der kalifornische Urheberrechtsanwalt Michael Donaldson protraitiert.
Für diejenigen, die am 9. und 10. September nicht zum „Verbotene Filme“-Symposium an den Potsdamer Platz kommen können, gibt es von der gesamten Veranstaltung einen Livestream. Unter events.pixelistik.de/verbotene-filme werden alle Vorträge am Donnerstag und Freitag inklusive der Präsentationsfolien live übertragen.
Stars der internationalen Mashup-Szene treffen auf Filmemacher, deren Filme nicht gezeigt werden dürfen, und auf solche, deren Projekte aus rechtlichen Gründen gar nicht erst verwirklicht werden konnten: eine interessante Mischung, zu erleben beim Symposium „Verbotene Filme“ am 9. und 10. September 2010 in Berlin – veranstaltet von iRights.info und der Deutschen Kinemathek. Artikel korrigiert;