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Urheberrecht und kreatives Schaffen in der digitalen Welt
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Urheber*innen und Rechteinhaber*innen können einen technischen Schutz gegen das Einbinden von Inhalten auf Internetseiten, die von Dritten betrieben werden, verlangen. Das entschied kürzlich der Bundesgerichtshof. Er setzt damit eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs um. Der Entscheidung des Bundesgerichtshofs war ein längeres rechtliches Tauziehen vorangegangen. iRights.info berichtete mehrfach, zuletzt im März 2021.

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Author Redaktion iRights.info

Das rechtliche Tauziehen um das Einbetten fremder Inhalte auf eigenen Webseiten geht weiter: Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass beim Framing Urheberrechte verletzt werden können, wenn die einbettende Stelle dafür technische Schutzmaßnahmen der Urheber*innen umgeht.