Urheber*innen und Rechteinhaber*innen können einen technischen Schutz gegen das Einbinden von Inhalten auf Internetseiten, die von Dritten betrieben werden, verlangen. Das entschied kürzlich der Bundesgerichtshof. Er setzt damit eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs um. Der Entscheidung des Bundesgerichtshofs war ein längeres rechtliches Tauziehen vorangegangen. iRights.info berichtete mehrfach, zuletzt im März 2021.