In eigener Sache: iRights e.V. lädt am 19. Juni in Berlin zu einer Projektvorstellung und Diskussion über digitale Integration für Geflüchtete. Geflüchtete sehen sich mit vielen Herausforderungen konfrontiert.
In eigener Sache: iRights e.V. lädt am 19. Juni in Berlin zu einer Projektvorstellung und Diskussion über digitale Integration für Geflüchtete. Geflüchtete sehen sich mit vielen Herausforderungen konfrontiert.
In das Blickfeld von Abmahnanwälten geraten auch Geflüchtete. Das berichten verschiedene Medien unter Berufung auf c’t. Fehlende Kenntnis der Urheberrechtslage und der Störerhaftung könne Flüchtlinge und Anschlussinhaber in eine schwierige Situation bringen. Die Rechtslage oder die Rechtsdurchsetzung ist in den Herkunftsländern der Geflüchteten oft eine gänzlich andere als in Deutschland.
Jobbörsen, Übersetzungs-Tools und WG-Vermittler: Es gibt viele Hilfsangebote für Flüchtlinge im Internet. Das Problem: Viele Bewohner in Flüchtlingsunterkünften haben keinen Zugriff auf das Netz. Als Hürde erweist sich dabei die Störerhaftung. Krankenschwester, Koch, Konditor: Mehr als 1600 Jobs listet die Online-Plattform Workeer auf. Vom Praktikanten bis zum Programmierprofi wird alles angeboten.
Die aktuellen Entwicklungen um die wachsende Anzahl von Flüchtlingen in Europa haben die Diskussion um ein Recht auf Internetzugang befeuert. Natürlich muss der Staat nicht jedem Geflüchteten ein Smartphone zur Verfügung stellen. Doch ein Grundrecht auf Internetzugang lässt sich völkerrechtlich und als konkreter verfassungsrechtlicher Leistungsanspruch begründen, der allen Menschen zukommt, die in Deutschland leben.