Verbraucherschützer haben vor dem Landgericht Berlin einen Streit über Googles Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen gewonnen: Das Gericht hat eine Reihe von Klauseln für rechtswidrig erklärt, weil sie zu schwammig sind und Nutzer unzulässig benachteiligten. Wie der Verbraucherzentrale Bundesverband mitteilt, geht es bei den fraglichen Klauseln unter anderem um Standortdaten und die Zusammenführung von Nutzerdaten über verschiedene Dienste.