Wie steht’s um die rechtliche Seite der Webanalyse? Fabian Rack zeigt: In den meisten Fällen braucht es eine Einwilligung der Nutzer*innen, um ein Webanalyse-Tool wie Matomo einzusetzen. Das liegt an der DSGVO, vor allem aber am E-Privacy-Recht, das im TTDSG geregelt ist. Statistiken, die mit Webanalyse-Tools wie Matomo gewonnen werden, basieren auf Nutzungsdaten.