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Author Betim Neziraj
Der BGH stellt klar: Eine Künstliche Intelligenz kann nicht als patentrechtliche Erfinderin gelten. Dennoch kann der Nutzer der KI die von ihr entwickelte Erfindung patentieren lassen. Im Urheberrecht ist eine KI ebenfalls nicht Urheberin eines Werks. Urheberrechte zu beanspruchen ist für den Nutzer dabei deutlich komplexer.