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Urheberrecht und kreatives Schaffen in der digitalen Welt
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Author Lea Singson

Einen Datensatz für KI-Training zu erstellen, fällt unter die urheberrechtliche Ausnahmeregelung für Text- und Data-Mining (TDM), so das Hamburger Landgericht. Im Urteil blieb allerdings die Frage offen, ob das eigentliche KI-Training ebenfalls unter die TDM-Schranke fällt. Für die Formulierung des Nutzungsvorbehalts gab das Gericht indes einige Anhaltspunkte.

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Author Betim Neziraj

Das Urheberrecht gilt auch im Wahlkampf: Betim Neziraj gibt einen Überblick, was es bei der Übernahme von Reden, Plakaten und anderen politischen Inhalten urheberrechtlich zu beachten gilt – und wo gesetzliche Ausnahmen oder offene Lizenzen helfen. Am 9. Juni wird in Europa wieder gewählt. Parteien buhlen mit Wahlplakaten und öffentlichen Reden, gefüllt mit Versprechen aus ihren Wahlprogrammen, um die Aufmerksamkeit der Wähler*innen.

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Die große Digitalkonferenz re:publica findet nächste Woche vom 27. bis 29. Mai in Berlin statt. iRights.info gibt Empfehlungen für das reichhaltige und vielversprechende Programm rund um die Themen Plattformen, Medien, (digitale) Fürsorge, Offenheit und Künstliche Intelligenz. „Who cares?“ – zu deutsch etwa: Wen interessiert’s? Aber auch: Wer übernimmt die Pflege?

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Schattenbibliotheken wie SciHub oder LibGen sind auf dem Vormarsch und kaum zu stoppen. Dazu kommen digitale Selbsthilfegruppen, in denen sich Studierende und Forschende untereinander mit Literatur versorgen. Obwohl viele Angebote nicht legal sind, ist die Nachfrage ungebrochen. Schattenbibliotheken machen – teils am Rande zur, teils in der Illegalität stehend – wissenschaftliche, belletristische oder journalistische Literatur verfügbar.

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Author Peggy Fiebig

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sieht ein „Recht auf Löschung“ personenbezogener Daten vor. Doch ab wann Daten als gelöscht gelten, ist eine knifflige Frage. Im Interview mit iRights.info erklären die beiden Experten Joerg Heidrich und Christoph Wegener die wichtigsten Punkte zum richtigen Löschen. Vor gut fünf Jahren ist die DSGVO, die europäische Datenschutzgrundverordnung, in Kraft getreten.

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Gute Nachrichten aus der ARD: Die „Tagesschau“ sowie das BR-Format „Kolleg24“ stellen viele ihrer Videos unter die Creative-Commons-Lizenz CC BY-SA. Diese bietet gute Nutzungsmöglichkeiten für Bildungs- wie auch für kommerzielle Zwecke. Reichweite und Sichtbarkeit der Clips dürften sich fortan stark erhöhen. Die Sendungen werden mit dem Lizenzwechsel attraktiver für eine Reihe von Nutzungen.

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Die Woche im Netz: Welche Wege das Geld von der VG Wort zu den Autor*innen nimmt. Welchen Vorteil der verpflichtende Kündigungsbutton den Verbraucher*innen bringt. Und warum Australien eine kuriose Ausnahme beim Vergüten von Leistungsschutzrechten in der Musik macht. Geld von der VG Wort: wann, wieviel, warum? Die VG Wort vertritt Autor*innen und Verlage , die Texte verfassen beziehungsweise verlegen.

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Wenn es ums Urheberrecht geht, sind meist die Rechte von Autor*innen an ihrem Werk gemeint. Doch das ist nicht alles: Leistungsschutzrechte schützen die Darbietung und Aufführung eines Werks sowie die wirtschaftlich-technischen Aufwände von Medienunternehmen. Was heißt das im Einzelnen? Leistungsschutzrechte und Urheberrechte sind nicht identisch.

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Author Maya El-Auwad

Weniger Cookie-Banner, weniger Werbung, mehr Transparenz und Verbraucher*innenschutz? Ein neues EU-Gesetz verspricht ein besseres Internet. Es nimmt dabei die großen Tech-Plattformen wie Meta, Google oder Amazon in den Fokus und die Verantwortung. Wir stellen die europäischen Pläne vor. Wie können große digitale Plattformen demokratisch kontrolliert werden? Welche Standards sollen im Netz gelten? Und wie lassen sie sich durchsetzen?

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Die Bezeichnung „geistiges Eigentum“ ist nicht grundsätzlich falsch, wenn es ums Urheber- oder Patentrecht geht. Aber sie ist einseitig und verdeckt die besonderen Eigenschaften von immateriellen Gütern. Besser ist es daher, von „Immaterialgüterrecht“ zu sprechen, meint Georg Fischer. In der Diskussion um den Schutz immaterieller Güter hat sich der Oberbegriff „geistiges Eigentum“ eingebürgert.