Jedes Jahr zum 1. Januar erlischt bei ausreichend alten Werken der Urheberrechtsschutz. Dann nämlich, wenn die Urheber*innen mindestens 70 Jahre lang tot sind. Auch 2024 sind wieder zahlreiche Werke gemeinfrei geworden.
Jedes Jahr zum 1. Januar erlischt bei ausreichend alten Werken der Urheberrechtsschutz. Dann nämlich, wenn die Urheber*innen mindestens 70 Jahre lang tot sind. Auch 2024 sind wieder zahlreiche Werke gemeinfrei geworden.
Gemeinfrei, Public Domain, freie Lizenzen – viele Werke fallen nicht unter den urheberrechtlichen Schutz, andere sind vom Urheber freigegeben. Die Unterschiede sind allerdings für Laien nicht immer nachvollziehbar. Eine Begriffsklärung. Das Urheberrecht schützt persönlich geistige Schöpfungen. Das sind zum Beispiel Texte, Musikkompositionen, Bilder, Fotos, Filme, aber auch Aufführungen wie Tanz und Konzerte.
Die weltweit beliebteste Online-Sammlung kostenloser E-Books, das Project Gutenberg, ist für deutsche Lesefreunde gegenwärtig nicht mehr ohne Weiteres zugänglich. Infolge eines verlorenen Gerichtsprozesses gegen den Verlag S. Fischer entschieden sich die Betreiber des Portals zu einer drastischen Maßnahme, die bis auf Weiteres gilt. Der Verlag wehrt sich. Recht haben beide Seiten, trotzdem gibt es nur Verlierer.
Nicht nur Apple, auch Whatsapp ist ins Visier der US-Behörden geraten. Wie die New York Times berichtet, werde im Justizministerium über das weitere Vorgehen in einem Fall diskutiert, in dem die eingesetzte Verschlüsselung Ermittlungen behindere. Whatsapp galt lange als Sorgenkind in puncto Datensicherheit, verschlüsselt mittlerweile jedoch teilweise die von seinen Nutzern ausgetauschten Nachrichten.