Upload-Plattformen wie YouTube müssen aktiv Maßnahmen ergreifen, um Verstöße gegen das Urheberrecht zu verhindern. Tun sie das nicht, können sie für illegale Inhalte, die Nutzer*innen hochladen, haften. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Der Bundesgerichtshof (BGH) behandelte kürzlich sieben verschiedene Verfahren, die alle dieselbe Frage betreffen: Wann haftet eine Plattform für Urheberrechtsverstöße ihrer Nutzer*innen?