Bei Forbes hat dessen Kolumnist Derek Khanna eine Liste von 50 Disney-Filmproduktionen veröffentlicht, die auf gemeinfreie Werke zurückgreifen. Was Disney damit an Einnahmen erwirtschaftet hat, hat er ebenfalls zusammengetragen.
Bei Forbes hat dessen Kolumnist Derek Khanna eine Liste von 50 Disney-Filmproduktionen veröffentlicht, die auf gemeinfreie Werke zurückgreifen. Was Disney damit an Einnahmen erwirtschaftet hat, hat er ebenfalls zusammengetragen.
Der Sammelband „Überwachtes Netz“ bietet sich an als eine Art erster Untersuchungsbericht zur NSA-Überwachung. Trotz aktualisiertem Wissensstand ist das Buch auch aus heutiger Sicht eine zwar voreingenommene, gleichwohl notwendige Bündelung kluger Analysen, oft mit Willen zu Entrüstung und Gegenwehr. „Überwachtes Netz“ erschien Mitte November, also vor gerade einmal drei Monaten.
Es ist noch gar nicht so lange her, da grollte Davd Byrne mit einem Artikel im Guardian gegen Spotify und andere Streaming-Services. Doch jetzt muss er an ihnen doch ein gutes Haar lassen, denn sie zahlen wenigstens Tantiemen an Musiker – ganz im Gegensatz zu den kommerziellen US-Radio-Stationen.
Wie muss man Rechteinhaber nennen, wenn man Stockfotos für eigene Websites benutzt? Das Landgericht Köln legte bei „Pixelio“-Bildern eine vorläufige Entscheidung vor, die für Aufregung sorgt. Doch als einstweilige Verfügung ist die Sache juristisch noch nicht einmal in der ersten Instanz. Eine Abmahnwelle ist aber unwahrscheinlich.
Neue Musik- und Streamingdienste sollen in Europa leichter an den Start gehen können, Verwertungsgesellschaften zu mehr Transparenz und Wettbewerb verpflichtet werden: Heute hat die Richtlinie zur kollektiven Rechtewahrnehmung das Europaparlament passiert.
Das Landgericht Köln revidiert einen Beschluss zur Herausgabe der Nutzerdaten für die Redtube-Abmahnungen, die Videospielfirma Valve darf nach einem Urteil an nicht übertragbaren Accounts festhalten, das ganze Urteil im Fall „Usedsoft II“ liegt jetzt vor. Außerdem im Wochenrückblick: Prosieben-Sat.1-Übernahme, Schufa-Daten und Nobelpreisnominierung für Edward Snowden.
Die EU-Kommission führt aktuell unter den Bürgern Europas eine großangelegte Konsultation zur Zukunft des Urheberrechts durch. Seit Anfang Dezember können nicht nur Verbände und Interessensgruppen, sondern auch Nutzer, Vorschläge einreichen. Eigentlich sollte nächste Woche die Frist auslaufen. Nun wurde sie bis zum 05. März 2014 verlängert. Das Urheberrecht ist eine komplizierte Materie.
In einem sogenannten White Paper, das am Mittwoch veröffentlicht wurde, setzt sich der Berliner Wirtschaftswissenschaftler Leonhard Dobusch mit den Möglichkeiten für die Nutzung von Creative Commons Lizenzen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk auseinander. Die Untersuchung gab der SPD-nahe Verein „D64 – Zentrum für Digitalen Fortschritt“ in Auftrag.
Michael Seemann alias @mspro schreibt bis zum Sommer 2014 das Buch “Das neue Spiel – Nach dem Kontrollverlust”. Das Thema ist spannend, will er doch neue Perspektiven zur Frage von Plattformneutralität und Strategien des gesellschaftlichen Umgangs mit dem digitalen Umbruch und seinen Folgen beleuchten. Seemann finanziert das Projekt dabei über die Crowdfunding-Plattform Startnext.
Wie sollen kreative Werke geschützt werden – und wem nützt dieser Schutz? Das Urheberrecht spielt dabei als Regelungsinstrument eine zentrale Rolle. Für die Linzer Designerin Magdalena Reiter hat es allerdings als Einkommensquelle ausgedient. Ein Debattenbeitrag im Rahmen der Sendereihe „U-Ton.
In der unendlich verwickelten Geschichte der Redtube-Abmahnungen gibt es heute eine weitere Wendung: Wie das Landgericht Köln mitteilt (PDF), hat es den Beschwerden von Anschlussinhabern gegen die Herausgabe ihrer Nutzerdaten vom Internetprovider in vier Fällen stattgegeben. Die Nutzerdaten zu den IP-Adressen hätten also nicht herausgegeben werden dürfen.