Mit einer Stellungnahme (PDF), die am 16.11.2009 veröffentlicht wurde, hat sich der Bundesverband Informations- und Kommunikationstechnologie e.V. (BIKT) zur anstehenden Urheberrechtsreform (dem so genannten “3. Korb”) geäußert.
Mit einer Stellungnahme (PDF), die am 16.11.2009 veröffentlicht wurde, hat sich der Bundesverband Informations- und Kommunikationstechnologie e.V. (BIKT) zur anstehenden Urheberrechtsreform (dem so genannten “3. Korb”) geäußert.
Von 18-20 Uhr gibt es heute bei Radio Fritz wieder die Sendung Trackback. In dieser geht es um aktuelle Fragen die das Netz oder die Blogosphäre betreffen. Ich bin heute zu Gast und werde auch etwas zum geforderten Leistungsschutzrecht für Presseverlage sagen. Dazu geht es um das iRights.info zugespielte und vor wenigen Tagen von uns veröffentlichte Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zum Leistungsschutzrecht.
Heute um 14.05 Uhr gibt es wieder die hoch geschätzte Sendung “Breitband” auf Deutschlandradio Kultur. iRights-Redakteur Till Kreutzer ist zu Gast in der Sendung. Es geht um das hoch umstrittene geforderte Leistungsschutzrecht für Presseverlage. Kreutzer äußert sich sich auch umfassend zu dringend notwendigen Reformen im Urheberrecht. Unbedingt anhören!
Mathias Schwarz hat am Dienstag beim so genannten Zeitschriftentag, dem jährlichen Treffen des Verbands der deutschen Zeitschriftenverleger (VDZ), alle Argumente für die Schaffung eines Leistungsschutzrechts wiederholt, die längst entkräftet sind.
Die Regierungskoalition hat im Koalitionsvertrag beschlossen, ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage einzuführen. Doch wie dieses Recht aussehen kann und ob es überhaupt sinnvoll ist, ist umstritten. Das Institut für Medien- und Kommunikationspolitik (IfM) lädt heute (Montag, 16.11.) zu einer Diskussion zum Thema.
Der überarbeitete Einigungsvertrag zum Google-Buchprojekt sieht vor, dass die meisten deutschen Bücher nicht mehr davon betroffen sind. Außerdem wurde eine Art Interessenvertretung für die Autoren verwaister Werke eingerichtet. Gestern ist in New York das „Amendend Google Book Settlement“ vorgestellt worden, die überarbeitete Version des gerichtlichen Vergleichs über die Google Buchsuche.
Bei telemedicus ist gerade ein Interview mit “Sophie” erschienen, einer 14 Jahre alten “Digital Native”. Ein Auszug: Dass diese Art von Medienkompetenz im Unterricht oft nicht vermittelt wird, wird offenbar immer mehr zum Problem (allerdings habe ich gerade erst privat von einer Lehrerin gehört, die ihren SchülerInnen berichtet hat, was sie alles über sie aus Social Networks weiß; die SchülerInnen waren wohl mehr als erstaunt.
Die Redaktion hat Zuwachs bekommen, über den wir uns sehr freuen. Ilja Braun, Übersetzer und ausgezeichneter Kenner der Debatten ums Urheberrecht, ist jetzt Redakteur bei iRights.info.
Bereits am Montag hat bei der Europäischen Kommission in Brüssel ein Public Hearing on Orphan Works stattgefunden. Dabei ging es um die Frage, wie ermöglicht werden kann, dass urheberrechtlich geschützte Werke, deren Schöpfer oder Rechteinhaber als unauffindbar gelten, wirtschaftlich genutzt werden können. Urheberrechtsklagen können nämlich sehr schnell sehr teuer werden.
Das Bundesverfassungsgericht (3. Kammer, erster Senat) hat eine Verfassungsbeschwerde von “Unternehmen der Musikindustrie” nicht angenommen. Die Beschwerdeführer richteten ihre Beschwerde gegen Paragraph 53 UrhG. Dieser regelt die Privatkopie – also einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine Privatperson.