Wer die aktuelle Videobotschaft von Bundeskanzlerin Angela Merkel zum “Welttag des geistigen Eigentums” sehen und hören will, kann sie hier finden.
Wer die aktuelle Videobotschaft von Bundeskanzlerin Angela Merkel zum “Welttag des geistigen Eigentums” sehen und hören will, kann sie hier finden.
iRights.info berichtete gestern über einen „Offene[n] Brief zum Tag des Geistigen Eigentums“, den eine ganze Reihe mehr oder minder kreativer Kreativschaffender an Bundeskanzlerin Merkel geschrieben hat. Tenor des Briefes: Internetprovider sollen ihre Kunden überwachen und ihnen bei Urheberrechtsverletzungen kündigen – sprich: den Internetzugang kappen. Bei geekosphere.org gibt es einen “cut-up” aus Kommentaren zu dem offenen Brief.
Anlässlich des von der WIPO für den 26. April ausgerufenen “Welttags des geistigen Eigentums” hat Kulturstaatsminister Bernd Neumann heute eine Pressemitteilung herausgegeben (iRights.info berichtete). In der Pressemitteilung fordert der Minister nicht nur Internetsperren bei Urheberrechtsverletzungen sondern machte sich erneut für eine Verlängerung der Schutzfristen für Musikaufnahmen stark: Interessant ist die Begründung dafür: Da liegt aber
Verschiedene große Tageszeitungen veröffentlichten heute eine ganzseitige Anzeige mit einem „Offene[n] Brief zum Tag des Geistigen Eigentums“. Größen aus dem deutschen Showgeschäft fordern die Bundeskanzlerin darin auf, den Schutz vor “Internetpiraterie” zur Chefsache zu machen, und auch in Deutschland Internetsperren bei Urheberrechtsverletzungen zu ermöglichen.
Das US-Patentamt stellt in Zusammenarbeit mit dem auf Informationen zur Sicherheit im Internet spezialisierten Portal i-Safe für Grundschulen, Mittelschulen und High-School-Colleges einen Online-Kurs zu „geistigem Eigentum“ bereit.
Der Bundestag berät heute über den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf (PDF) eines Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums. Mit dem Gesetz soll die so genannte Durchsetzungsrichtlinie der EU von 2004 in deutsches Recht umgesetzt werden. Man wird die Debatte im Internet live verfolgen können.
Internetprovider müssen jetzt Rechteinhabern Auskunft zu Nutzern erteilen, die „in gewerblichem Ausmaß“ Urheber-, Patent-, Gebrauchsmuster- und Markenrechte verletzt haben sollen. Mit der EU-Richtlinie zur „Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums“ (2004/48/EG) soll es den Inhabern von Urheber-, Patent-, Gebrauchsmuster- und Markenrechten erleichtert werden, ihre Ansprüche gegenüber mutmaßlichen Rechtsverletzern EU-weit durchzusetzen.
Werden Provider demnächst der Musikindustrie Auskunft über ihre Nutzer geben müssen? Werden Abmahngebühren für Urheberrechtsverstöße auf 50 Euro gedeckelt? Diese Fragen sollen am 11. April beantwortet werden, wenn der Bundestag ein neues Gesetz berät. Inzwischen sind einige Details bekannt geworden.
Das EU-Parlament wird morgen über den seit 2007 unter Federführung des französischen Sozialisten Guy Bono erarbeiteten Bericht zur Förderung der Kulturwirtschaft (“Cultural Industries”) abstimmen. In vorliegenden Änderungsanträgen wird eine bessere Balance zwischen Bürgerrechten und Urheberrechtsschutz gefordert.
Der Bundesrat plant, in seiner 842. Sitzung am kommenden Freitag seine Stellungnahme zur „Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über kreative Online-Inhalte im Binnenmarkt“ von 2007 zu verabschieden. Darin enthalten: eine Befürwortung von DRM-Systemen und eine Ablehnung für gebietsübergreifende Lizenzen.