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Urheberrecht und kreatives Schaffen in der digitalen Welt
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Author Matthias Spielkamp

Diese Frage zu stellen, kommt vielen in der aufgeheizten Diskussion über den “Raub geistigen Eigentums” (oder: wie verpacke ich zwei unsinnige Gedanken in einen Ausdruck?), der angeblich vornehmlich im Internet stattfindet, nicht mehr in den Sinn. Das ist schlecht, denn darüber wird oft genug vergessen, dass ein staatlich verliehenes Monopol – und nichts anderes ist das Urheberrecht – einer gesellschaftlichen Rechtfertigung bedarf.

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Author Valie Djordjevic

Das Zentrum für Medien und Interaktivität (ZMI) der Justus-Liebig-Universität Gießen beginnt seine Veranstaltungsreihe ZMI-Wissenschaftslounge gleich mit einem kontroversen Thema und diskutiert über Google Books, Open Access und den Heidelberger Appell.

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Author Till Kreutzer

Ich habe gestern einem interessanten Vortrag von Holger Schmidt gelauscht, der bei der FAZ für Netzökonomie verantwortlich ist. Gehalten wurde die Präsentation bei der Konferenz “Finanzierung von Qualitätscontent”, veranstaltet vom Hans-Bredow-Institut, der MAHSH (Landesmedienanstalt Hamburg und Schleswig-Holstein) und der Alcatel Stiftung.

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Author Valie Djordjevic

Ein neuer Text bei iRights.info von Dokumentarfilmer und Produzent C. Cay Wesnigk: er warnt vor einer „Enteignung der Wirklichkeit“. Unsere Wirklichkeit ist eine medialisierte: Filmplakate, Musik aus dem Radio, Kunstwerke im öffentlichen Raum, all diese Dinge gehören zur Umwelt, mit der man täglich umgeht, ohne sich weiter dabei was zu denken.

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Author C. Cay Wesnigk

C. Cay Wesnigk schreibt über Urheberrecht im Film und die Probleme in der Praxis bei der „Abbildung der Wirklichkeit“ . Aus dem Blickwinkel eines Dokumentarfilmers erzählt er eine ganz persönliche Geschichte und erläutert, warum aus seiner Sicht das Zitatrecht in der Praxis des Films nicht existiert.

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Author Ilja Braun

Die VG Wort hat auf ihrer Mitgliederversammlung am 23. Mai 2009 in München im Zusammenhang mit dem umstrittenen Google Book Settlement eine Änderung ihres Wahrnehmungsvertrags sowie ihres Inkasso-Auftrags für das Ausland beschlossen. Die Versammlung orientierte sich dabei im Wesentlichen an den bereits im Vorfeld veröffentlichten Entwürfen.

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Author Till Kreutzer

In einem mit Spannung erwarteten Urteil hat das Landgericht (LG) Frankfurt am Donnerstag über eine der im Zweiten Korb eingeführten neuen Urheberrechtsschranken entschieden (Az.: 2-06 O 172/09). Nach § 52b UrhG dürfen Bibliotheken, Museen und Archive Werke aus ihrem Bestand an digitalen Leseplätzen in den Räumen der Einrichtung zur Verfügung stellen.

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Author Matthias Spielkamp

Markus Weiland hat eine kurze (aber aufwändige) Analyse veröffentlicht, in der er die Nutzungsbedingungen der bekanntesten Video-Dienste vergleicht. Sehr informativ. Leider nur auf Englisch. Für deutsche Nutzer fehlen Sevenload und Clipfish, die ja doch recht viel genutzt werden. Vielleicht komme ich irgendwann dazu, mir deren AGB anzusehen. Oder hat es jemand schon getan? Ich bitte um Hinweise.

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Author Matthias Spielkamp

Die erste Frage des Interviews beginnt mit dem Satz: “Die Auseinandersetzung um Urheberrechte ist ein Streit unterschiedlicher Interessen: von Urhebern und Nutzern.” Nein, ist sie nicht. Die Auseinandersetzung um Urheberrechte ist ein Streit unterschiedlicher Interessen: von Urhebern, Nutzern und Verwertern . Aber es ist klar, dass das Börsenblatt diese entscheidende Erweiterung nicht vornimmt. Es ist Lobbyorgan der Verlage.