Der Online-Musikmarkt ist in Bewegung geraten. Der Musikkonzern EMI erlaubt Apple, Titel ohne DRM-Schutz bei iTunes zu verkaufen.
Der Online-Musikmarkt ist in Bewegung geraten. Der Musikkonzern EMI erlaubt Apple, Titel ohne DRM-Schutz bei iTunes zu verkaufen.
Digitale Inhalte, wie etwa Musikstücke, sollten auf der Basis offener Standards angeboten werden, damit sie nicht nur auf bestimmten Geräten oder Betriebssystemen genutzt werden können. Das ist eine der zentralen Forderungen der „Charta Verbrauchersouveränität in der digitalen Welt“, die Bundesverbraucherschutzminister Horst Seehofer heute vorgestellt hat. Die Charta ist gemeinsam mit den Verbraucherzentralen erarbeitet worden.
Der Wettbewerb bei der kollektiven Wahrnehmung von Musikrechten solle nicht „urknallartig“ eingeführt werden, kritisiert das EU-Parlament die Pläne der EU-Kommission zur europaweiten Lizenzierung von Musikrechten. Sonst bestehe das Risiko, dass die kulturelle Vielfalt in Europa irreparabel geschädigt werde.
Der Rechtsausschuss des Bundesrates empfiehlt, die von der Regierung vorgesehenen Sanktionen gegen Immaterialgüter- rechtsverletzungen erheblich zu verschärfen. Unter anderem sollen die neuen Regelungen auch für nichtgewerbliche Urheberrechtsverletzungen gelten. Aktualisierung (10. März 2007): Der Bundesrat hat sich in seiner gestrigen Sitzung den Empfehlungen der Fachaussschüsse angeschlossen.
Zwei Abgeordnete des US-Repräsentantenhauses haben gestern einen Gesetzentwurf vorgelegt, der in bestimmten Fällen das legale Knacken von Kopierschutzverfahren erlauben soll. Damit soll das geltende Urheberrecht in den USA, der so genannte „Digital Millennium Copyright Act“ (DMCA) von 1998, liberalisiert werden.
Die World Intellectual Property Organisation (WIPO) hat in einer Stellungnahme bekannt gegeben, dass sie „den Schutz der Public Domain in ihren Regulierungsverfahren berücksichtigen und verstärkt analysieren will, welchen Nutzen eine reichhaltige und zugängliche Public Domain hätte. Beobachter zeigten sich überrascht, dass auch die USA und EU-Staaten diese Formulierung mittragen.
Die britische Regierung lehnt es ab, einer Bürgerpetition zu folgen und Systeme zum Digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) zu verbieten. DRM ermögliche den Nutzern eine „Auswahl in bisher ungekanntem Ausmaß“, so die Antwort des Büros von Premierminister Blair auf die Petition.
Vor dem Landgericht Mühlhausen hat gestern einer der bislang größten Prozesse in Thüringen gegen mutmaßliche Urheberrechtsverletzer begonnen. Den vier Angeklagten wird vorgeworfen, unerlaubte Kopien von Software, Filmen, Musikstücken und PC-Spielen auf der Webseite „ftp-welt.com“ verkauft zu haben. Die Anklage geht von einer Schadenssumme von etwa 850.000 Euro aus.
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zum Schutz geistiger Eigentumsrechte verabschiedet. Wichtige inhaltliche Änderungen sind die Höhe von Abmahnkosten bei Urheberrechtsverletzungen, der zivilrechtliche Auskunftsanspruch und die Berechnung der fiktiven Lizenzgebühr als Grundlage des Schadensersatzes.
Das Institut für Informationsrecht an der Universität Amsterdam (IVIR) hat im Auftrag der EU-Kommission eine Studie zur europäischen Harmonisierung und Anpassung des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte an die Wissensgesellschaft vorgelegt. Unter anderem wurden in der Studie Bewusstsein und Akzeptanz des Urheberrechts bei den Nutzern ermittelt.