Seit inzwischen nahezu zehn Jahren veröffentlicht Thomas Hoeren, Medienrechtsprofessor an der Uni Münster, ein Skript zum Internetrecht. Passend zum Sommersemester gibt es jetzt eine neue Fassung.
Seit inzwischen nahezu zehn Jahren veröffentlicht Thomas Hoeren, Medienrechtsprofessor an der Uni Münster, ein Skript zum Internetrecht. Passend zum Sommersemester gibt es jetzt eine neue Fassung.
Der Bundesgerichtshof entscheidet erneut im Streit über Online-Videorekorder, das Kabinett beschließt Urheberrechtsänderungen bei verwaisten Werken und Zweitveröffentlichung, die BGH-Entscheidung zur Elternaufsicht beim Filesharing liegt jetzt vor. Außerdem im Wochenrückblick: Das Bundesverfassungsgericht ordnet Plätze für ausländische Medien im NSU-Prozess an, der Bundesgerichtshof erlaubt Einwilligungen in Werbeanrufe per AGB.
Urteil des Gerichts der Europäischen Union am Freitag: Gegenseitige Vereinbarungen von Verwertungsgesellschaften in Europa haben nicht gegen das Kartellrecht verstoßen. Der Dachverband CISAC hatte gegen die Europäische Kommission geklagt und jetzt – teilweise – Recht bekommen.
Der CEO und Gründer des renommierten amerikanischen Technologie-Blogs Techdirt Mike Masnick kommt nach Berlin. Am 25. April ab 19 Uhr gibt es die Möglichkeit mit ihm über den digitalen Wandel in der Kreativindustrie zu diskutieren.
Die Online-Videorekorder Shift-TV und Save-TV müssen Lizenzen erwerben, wenn sie ihre Dienste betreiben wollen. Sie greifen in das Weitersenderecht der Fernsehsender ein, so das erneute Urteil des Bundesgerichtshofs im Streit der Rekorder-Anbieter mit RTL und Prosieben-Sat1. Offen lässt das Urteil, ob die klagenden Sender solche Rechte verweigern dürfen.
Während in Deutschland über Haushaltsabgabe, Depublikation und Verweildauerkonzepte diskutiert wird, arbeitet die BBC unter dem Titel „Digital Public Space” zusammen mit weiteren öffentlichen Einrichtungen wie Museen nicht nur an einem digitalen Archiv, sondern nebenbei auch an ihrer Neuerfindung im Netz.
Ein US-Gericht urteilt gegen den Weiterverkauf von Musikdateien auf der Plattform Redigi, der Bundesgerichtshof bestätigt seine Rechtsprechung zum „gewerblichen Ausmaß” bei Filesharing, ein Forschungszentrum von Bundesbehörden untersucht die Überwachung von Cloud-Daten. Außerdem im Wochenrückblick: „Mein Kampf” und die Schutzfrist, Französischer Geheimdienst vs. Wikipedia, Merkel-Hangout und Telefonverträge.
Das WAZ-Portal Der Westen hat Einsatzberichte und andere Materialien der Bundeswehr zum Afghanistan-Krieg veröffentlicht. Dagegen geht nun offenbar das Verteidigungsministerium vor, wie David Schraven im WAZ-Rechercheblog schreibt. Die Veröffentlichung der Bundeswehr-Dokumente verletze – Urheberrechte. Zufälligerweise tragen die Papiere auch den Stempel „Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch“, der niedrigsten Geheimhaltungsstufe.
Der Autor, Aktivist und Berater David Bollier im iRights.info-Interview über Gemeingüter, das Internet als geteilte Ressource und was sich vom mittelalterlichen Ritual „Beating the bounds” lernen lässt. Was sind Gemeingüter? Es sind geteilte Ressourcen, die zum Vorteil aller genutzt werden, so David Bollier im iRights.info-Interview.
Die Internet-Enquete des Bundestags hat ihren Abschlussbericht veröffentlicht. Unter der prosaischen Drucksachennummer 17/12550 ist er im Bundestagssystem dokumentiert (PDF). Vorsitzender Axel E. Fischer im Vorwort: Im Bericht geht es vor allem um die Erfahrungen mit der Bürgerbeteiligung, bei den inhaltlichen Unterthemen wird auf die jeweiligen Zwischenberichte der Projektgruppen verwiesen.
In eigener Sache: Das Jugendinformationsportal „watch your web“ und iRights.info haben zusammen die neue Broschüre „Mein digitales Leben“ veröffentlicht. Sie soll Jugendlichen Informationen bieten, damit sie sich rechtssicher und selbstbestimmt im Internet und insbesondere in sozialen Netzwerken bewegen können.