Die New York Times beschäftigt sich ausführlich mit dem vieldiskutierten Urteil des US Supreme Court im Fall Kirtsaeng – in dem das oberste Gericht entschieden hat, dass aus dem Ausland importierte Bücher legal in den USA verkauft werden dürfen.
Die New York Times beschäftigt sich ausführlich mit dem vieldiskutierten Urteil des US Supreme Court im Fall Kirtsaeng – in dem das oberste Gericht entschieden hat, dass aus dem Ausland importierte Bücher legal in den USA verkauft werden dürfen.
Alle, die sich journalistisch mit den Entwicklungen im Urheberrecht, im Datenschutz, mit Cloud Computing und ökonomischen Entwicklungen befassen, sind herzlich eingeladen sich zu bewerben. Wir wachsen weiter und erweitern deswegen abermals unser Team. Bewerbungsschluss ist der 17. April 2013, wir freuen uns auf spannende Bewerbungsschreiben. Hier geht es zu den Informationen.
Das Projekt e-teaching.org, angesiedelt bei der Stiftung Medien in der Bildung (SbR) des Leibniz-Institut für Wissensmedien, kümmert sich um die Frage, wie digitale Medien am besten in der Hochschullehre eingesetzt werden können. Dazu zählen beispielweise Fragen von „Wie stelle ich mein Skript ins Netz?” – bis hin zu Strategien im Umgang mit online verfügbaren Tools und der Struktur von Online-Vorlesungen.
Deutschsprachige Übersetzerverbände haben heute einen offenen Brief an die Verlagsgruppe Random House (PDF) veröffentlicht und fordern eine angemessene Vergütung bei Kinder- und Jugendbüchern, die die entsprechenden Verlage bislang schuldig blieben. Sie verweigerten höhere Honorare und versuchten sie im Einzelfall noch zu senken.
Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger nimmt die letzte Stufe, der Bundestag beschließt die Bestandsdatenauskunft, Provider müssen zur Urheberrechtsverfolgung keine IP-Adressen speichern. Außerdem im Wochenrückblick: Datenschutz-Grundverordnung im Rechtsausschuss, Kfz-Kennzeichenerfassung, Quellenschutz bei Zeitungsforen.
Mit Gesetzen, Gesetzesänderungen und Gesetzesänderungsanträgen produzieren Parlamente nicht nur bergeweise Papier oder PDF-Dateien, das Europäische Parlament verwaltet Änderungsanträge seit 2010 auch mit der Software AT4AM („Authoring Tools for Amendmends”). Mit der Software können die EU-Parlamentarier Änderungsanträge zu Richtlinien- und Verordnungsvorschlägen über einen Webeditor ergänzen, verwaltet werden die Textmassen dann im XML-Format.
Ausgehend von einer Diskussion bei Facebook, hier nun noch einmal mein nun leicht ergänzter Kommentar zu Reaktionen auf die Bundesratsentscheidung zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger: Warum gibt es keinen Grund zur Depression?
Der Berufsverband freier Journalistinnen und Journalisten Freischreiber hat einen Aufruf zur Angaben der Gehaltshöhe in der Branche gestartet. Alle Angaben werden anonym behandelt, nur das Zeilenhonorar oder der Tages- / Pauschalpreis sowie das entsprechende Medium werden veröffentlicht. Freischreiber setzt sich nicht nur für faire Arbeits-, sondern auch für bessere Honorarbedingungen ein.
Vor der Tür stand eine Polizeiauto-Kolonne mit Fähnchen, drinnen gab es kritische Worte, zum Betreuungsgeld, zum Antibiotika-Einsatz im Tierfutter, zu Dependancen deutscher Banken auf den Cayman-Inseln – nur nicht zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage. Das laute Rauschen der öffentlichen LSR-Debatte traf auf Lautstärke Null in der rot-grün dominierten Länderkammer.
Was steckt hinter der Löschung kirchenkritischer Kommentare auf Facebook? Der Internet-Forscher Geert Lovink sieht „New-Age-Menschen” am Werk, deren Löschpolitik keiner Ethik folgt. Facebook sei als Forum für öffentliche Debatten ungeeignet. iRights.info: Die Löschung kirchenkritischer Kommentare des WDR-Moderators Jürgen Domian auf Facebook hat in Deutschland für Wirbel gesorgt.
Die Europäische Kommission durfte ACTA-Dokumente grundsätzlich unter Verschluss halten. Das Gericht der Europäischen Union hat eine von der sozialliberalen EU-Abgeordneten Sophie in‘t Veld gegen die Kommission angestrengte Klage zu weiten Teilen abgewiesen (T–301/10). Nur bei einzelnen Dokumenten hätte die Kommission die Herausgabe nicht verweigern dürfen, so das Gericht in seinem Urteil vom Dienstag.