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Urheberrecht und kreatives Schaffen in der digitalen Welt
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Author Matthias Spielkamp

Das Urheberrecht bekommt auch für Schüler eine immer größere Bedeutung. iRights.info hat darum im neuen Medienkunde-Material des Projekts „ZEIT für die Schule“ ein eigenes Kapitel zum Thema beigetragen. Das gesamte Material, ein Angebot der Wochenzeitung „Die Zeit“, ist für Lehrer kostenlos erhältlich.

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Author Philipp Otto

Der Zeit-Verlag hat sein Medienkunde-Material für Lehrer überarbeitet. Es kann nun in einer aktualisierten Auflage kostenlos bestellt werden. Die iRights.info-Redakteure Matthias Spielkamp und Philipp Otto haben dabei das Kapitel zum Urheberrecht aktualisiert und erweitert. Das Medienkunde-Material des Zeit-Verlags erfreut sich bei Lehrern und Pädagogen größter Beliebtheit.

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Author Till Kreutzer

In einem mit Spannung erwarteten Urteil hat das Landgericht (LG) Frankfurt am Donnerstag über eine der im Zweiten Korb eingeführten neuen Urheberrechtsschranken entschieden (Az.: 2-06 O 172/09). Nach § 52b UrhG dürfen Bibliotheken, Museen und Archive Werke aus ihrem Bestand an digitalen Leseplätzen in den Räumen der Einrichtung zur Verfügung stellen.

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Author Robert A. Gehring

Der Börsenverein des deutschen Buchhandels und der deutsche Hochschulverband streiten mit der Kultusministerkonferenz über die angemessene Vergütung für die Nutzung von Lehrbüchern im Intranet von Bildungseinrichtungen. Der Börsenverein wirft der Kultusministerkonferenz gesetzwidriges Verhalten vor. „Die Kultusministerkonferenz enteignet Autoren und Verlage“, erklärt der Börsenverein in einer aktuellen Pressemitteilung.

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Author Robert A. Gehring

Beim Deutschlandfunk gibt es einen Beitrag dazu, wie der neue Paragraph 52b des Urheberrechtsgesetzes — Wiedergabe von Werken an elektronischen Leseplätzen in öffentlichen Bibliotheken, Museen und Archiven — in der Praxis umgesetzt wird. In der Universität Würzburg sieht das so aus, daß 70.000 Euro Studiengebühren in das Scannen von Fachbüchern investiert wird.

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Author Robert A. Gehring

Der umstrittene „Intranet-Paragraph“ 52a des Urheberrechtsgesetzes wird vorerst um vier Jahre bis Ende 2012 verlängert. Damit dürfen Schulen und Hochschulen weiterhin in geringem Umfang urheberrechtlich geschützte Inhalte für den Unterricht im Intranet bereitstellen. Die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben sich darauf verständigt, Paragraph 52a des Urheberrechtsgesetzes um weitere vier Jahre, bis zum 31. Dezember 2012 zu verlängern.

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Author Matthias Spielkamp

Das Urheberrecht bekommt auch für Schüler eine immer größere Bedeutung. iRights.info hat darum im neuen Medienkunde-Material des Projekts „ZEIT für die Schule“ ein eigenes Kapitel zum Thema beigetragen. Das gesamte Material, ein Angebot der Wochenzeitung DIE ZEIT, ist für Lehrer kostenlos erhältlich.

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Author Matthias Spielkamp

Vier US-Schüler verklagen vor einem Gericht in Virginia einen Dienstleister, der für einige Tausend Schulen weltweit eingereichte Arbeiten daraufhin überprüft, ob es sich um Plagiate handelt. Der Vorwurf: Die Firma verletze das Urheberrecht der Schüler an ihren Arbeiten. Sie fordern 900.000 Dollar Schadensersatz. Die beklagte Firma ist iParadigms mit Sitz in Oakland in Kalifornien.