Vor zehn Jahren beschloss der Bundestag, dass auch Internet-Inhalte von der Deutschen Nationalbibliothek gesammelt werden sollen. Doch genau das darf sie bis heute oftmals nicht, weil sonst Urheberrechte verletzt würden. Am 29. Juni 2006 ist das „Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek“ (DNBG) in Kraft getreten.