Die Zeitungskrise ist auch 2013 im vollen Schwange – obwohl das Leistungsschutzrecht für Presseverleger sich gegen alle Kritik durchgesetzt hat. Redakteure und Verleger üben sich im Abgesang, wie Stefan Niggemeier beobachtet.
Die Zeitungskrise ist auch 2013 im vollen Schwange – obwohl das Leistungsschutzrecht für Presseverleger sich gegen alle Kritik durchgesetzt hat. Redakteure und Verleger üben sich im Abgesang, wie Stefan Niggemeier beobachtet.
Das verzweifelte Festhalten am alten Urheberrecht schadet den Künstlern selbst, findet Elisabeth Mayerhofer, Geschäftsführerin der IG Kultur Österreich. Sie schneiden sich von ihren Produktionsmitteln ab. Ein Debattenbeitrag im Rahmen der Sendereihe „U-Ton. Urheberrecht im Digitalen Zeitalter“. Das Urheberrecht, wie wir es bisher kennen, regelte geistige Eigentumsrechte in einer analogen Welt.
Die VG Wort könnte das neue Leistungsschutzrecht für Presseverleger wahrnehmen, der Bundesrat billigt mehrere Reformen im Urheberrecht, die Bundesregierung hält sich bei einer Anfrage zum NSA-Skandal bedeckt. Das und mehr im Wochenrückblick. VG Wort will Leistungsschutzrecht für Presseverlage wahrnehmen Die VG Wort erwägt, das im August in Kraft getretene Leistungsschutzrecht für Presseverlage wahrzunehmen.
Seit dem 1. August gilt es, das Leistungsschutzrecht – und momentan scheint es de facto leerzulaufen, weil alle großen Verlage zumindest vorerst bei Google News bleiben wollen. Und dafür das ganze Theater? Wettbewerbsrechtler Justus Haucap hält das Gesetz im Horizont-Interview bereits für komplett gescheitert.
Am 1. August 2013 tritt das umstrittene Leistungsschutzrecht für Presseverleger in Kraft. Weiterhin herrscht Unsicherheit, was das Gesetz bedeutet, wer von ihm betroffen ist und was die Betroffenen jetzt tun können oder sollten. Hier ein Überblick über die wichtigsten Fragen und der Versuch, sie zu beantworten. (1) Wer kann das neue Recht nutzen? (2) Sind Blogger und Satiriker Presseverleger?
Ausgehend von einer Diskussion bei Facebook, hier nun noch einmal mein nun leicht ergänzter Kommentar zu Reaktionen auf die Bundesratsentscheidung zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger: Warum gibt es keinen Grund zur Depression?
Vor der Tür stand eine Polizeiauto-Kolonne mit Fähnchen, drinnen gab es kritische Worte, zum Betreuungsgeld, zum Antibiotika-Einsatz im Tierfutter, zu Dependancen deutscher Banken auf den Cayman-Inseln – nur nicht zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage. Das laute Rauschen der öffentlichen LSR-Debatte traf auf Lautstärke Null in der rot-grün dominierten Länderkammer.
Der Bundestag hat das neue Leistungsschutzrecht für Verlage verabschiedet. Es handelt sich um eine entschärfte Version. „Kleinste Textausschnitte“ sollen vom neuen Schutz ausgenommen sein. Ein Überblick zu den Reaktionen. Der Bundestag hat die Einführung eines Leistungsschutzrechtes für Presseverlage (LSR) am Freitag mit den Stimmen der Regierungskoalition auf den Weg gebracht.
Seit über drei Jahren wird das Presse-Leistungsschutzrecht debattiert, nun auch im Bundestag. Das iRights.info-ABC zu den wichtigsten Begriffen der Debatte. Aggregatoren Aggregatoren sammeln Hinweise auf Artikel im Netz, indem sie zumeist mit Überschrift, ⇒ Snippet und ⇒ Link auf die Originalseiten verweisen. Beispiele sind neben ⇒ Google News die Dienste ⇒ Rivva oder Virato.
Am Donnerstag, dem 30. Januar wird der Rechtsausschuss des Bundestages in öffentlicher Sitzung über den Gesetzentwurf für ein Presse-Leistungsschutzrecht beraten. Wir dokumentieren hier die Stellungnahme (PDF) von iRights.info-Mitbegründer Till Kreutzer. Die wichtigsten Aussagen: Ebenfalls zur Anhörung eingeladen sind: Prof.