Gestern hat der Europäische Gerichtshof sein Urteil im Fall „Svensson“ gefällt: Verlinkungen auf frei zugängliche Quellen sind urheberrechtlich kein Problem. Wenn aber ein „neues Publikum“ mit Verlinkungen erreicht wird, kann die Sache wieder anders aussehen – und eine Verlinkung in das Recht zur „öffentlichen Wiedergabe“ eingreifen. Hier einige Reaktionen.