Plattformen sollen verpflichtet werden, die Inhalte, die bei ihnen hochgeladen werden, über Verwertungsgesellschaften zu lizenzieren. Das soll das Dilemma um die Uploadfilter auflösen. Doch ist dies überhaupt rechtlich möglich? Eine Analyse.
Plattformen sollen verpflichtet werden, die Inhalte, die bei ihnen hochgeladen werden, über Verwertungsgesellschaften zu lizenzieren. Das soll das Dilemma um die Uploadfilter auflösen. Doch ist dies überhaupt rechtlich möglich? Eine Analyse.
Die EU-Urheberrechtsreform erhitzt die Gemüter – Befürworter und Gegner diskutieren leidenschaftlich, wie es weitergehen soll – leider nicht immer miteinander. Nach unserer ersten Webschau vergangene Woche, haben wir weitere Pro- und Kontra-Stellungnahmen, Aufrufe, Artikel und Kommentare im Netz gesammelt.
Ende März will das Parlament der Europäischen Union über die Urheberrechtsrichtlinie entscheiden. Nicht alle der 24 Artikel sind so umstritten wie Artikel 13. Dass die Abgeordneten bei Schlussabstimmungen noch Artikel ändern oder streichen, ist zwar selten – aber möglich.
Auch nach dem Kompromiss zur neuen EU-Urheberrechtsdirektive geht der Streit weiter – in der EU wie auch unter Interessenvertretern. Insbesondere die zu erwartenden Uploadfilter und das Presse-Leistungsschutzrecht sorgen für Kontroversen. In rund vier Wochen entscheidet die finale Abstimmung des EU-Parlaments. Die EU-Richtlinie für ein neues digitales Urheberrecht steht.
Das Amtsgericht Würzburg hat in einem Streitfall um die fehlerhafte Nutzung eines creative-commons-lizenzierten Fotos entschieden, dass die Geldforderungen des abmahnenden Fotografen unberechtigt sind.
Die diesjährige Urheberrechtskonferenz stand ganz im Zeichen der EU-Urheberrechtsreform: Uploadfilter und das Leistungsschutzrecht für Presseverleger bestimmten die Debatte. Im Ergebnis begrüssten die allermeisten der versammelten Urheber und ihre Vertreter die Reform.
Seit März 2018 gelten neue urheberrechtliche Regelungen für Bildung und Wissenschaft. Sie erleichtern Lehrenden zwar das Leben, aber freie Lizenzen sind weiterhin nötig. Im März 2018 trat das „Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse der Wissensgesellschaft“ (UrhWissG) in Kraft. Im Zentrum dieser Reform standen Neuerungen, die den Umgang mit urheberrechtlichen Werken in Bildung und Wissenschaft erleichtern.
Die Urheberrechtsreform in Europa könnte noch unerwartete Wendungen nehmen. Das EU-Parlament stimmte dagegen, die bisherigen Entwürfe durchzuwinken. Die Abgeordneten des EU-Parlaments sind mit der bisherigen Gestalt der europäischen Urheberrechtsreform nicht einverstanden.
Die Verwertungsgesellschaft VG Wort muss ihre Verteilungspraxis ändern, seit Gerichte entschieden, dass Verlage keinen Anspruch auf pauschale Überweisungen haben. Dennoch handelt sie weiter zum Nachteil der Autoren. Das zeigen etwa die Ausschüttungen an Herausgeber und Zuschüsse für Druckkosten, die Verlagen zugutekommen.
Der Rechtsausschuss des EU-Parlaments hat seine Haltung zur europäischen Urheberrechtsreform festgelegt. Mit im Paket: Ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger und Regelungen, die auf vermehrten Einsatz von Upload-Filtern hinauslaufen. Das Urheberrecht in Europa könnte in Zukunft von verschärften Kontrollen für hochgeladene Inhalte und Lizenzgebühren für Textschnipsel geprägt sein.