Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Oberlandesgerichts München aufgehoben, das dem Händler Usedsoft verboten hatte, gebrauchte Software-Lizenzen von Oracle weiterzuverkaufen. Nachdem inzwischen auch der Europäische Gerichtshof für den Weiterverkauf entschieden hatte, muss das Oberlandesgericht jetzt neu darüber befinden.