Im Streit um die Kopiervergütung der VG Wort hat das Verfassungsgericht eine Beschwerde des C.H.-Beck-Verlags abgewiesen. Der Verlag habe nicht ausreichend begründet, dass er in seinen Grundrechten verletzt werde, wenn er kein Geld der Verwertungsgesellschaft erhalte. Der Beck-Verlag wandte sich mit seiner Beschwerde gegen ein vom Urheberrechtler und Autor Martin Vogel erstrittenes Urteil des Bundesgerichtshofs.