Youtube muss Nutzer-Adressen nicht herausgeben, die Wikipedia allerdings Loriot-Briefmarken entfernen. Und Apple ist gleich zweimal Thema im Wochenrückblick.
Youtube muss Nutzer-Adressen nicht herausgeben, die Wikipedia allerdings Loriot-Briefmarken entfernen. Und Apple ist gleich zweimal Thema im Wochenrückblick.
Michael Geist erklärt, wie die USA mit SOPA versuchen, Millionen von Domains und IP-Adressen unter ihre Gerichtsbarkeit zu bringen: The post Michael Geist: SOPA: All Your Internets Belong to US appeared first on iRights.info.
iRights.info-Redakteur Till Kreutzer hat für die deutsche UNESCO-Kommission einen Leitfaden zum Einsatz von Open-Content-Lizenzen erstellt. Er informiert umfangreich über die Rechte und Pflichten von Urhebern und Nutzern, die freie Lizenzen einsetzen wollen. Im Mittelpunkt stehen dabei die Creative-Commons-Lizenzen. Der Leitfaden kann als PDF heruntergeladen werden.
Die Verwertungsgesellschaft Wort versucht zum dritten Mal, Geld für Texte im Internet auszuschütten. Freiberufliche Autoren werden dabei unter Umständen doppelt übergangen – zugunsten der Verlage. Die VG Wort hat es in der Hand, das zu ändern. Doch sie tut es nicht. Bei der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) können Autoren und Journalisten eine Vergütung für Texte erhalten, die im Internet veröffentlicht werden.
Universal und ein Sony-Konsortium übernehmen EMI, auch Domainverwalter können markenrechtlich haftbar sein, der Patentstreit zwischen Samsung und Apple geht weiter. Das und mehr im Wochenrückblick. Traditionslabel EMI wird geteilt Das viertgrößte Majorlabel der Welt, EMI, wird aufgeteilt. Der Musikkonzern war Anfang 2011 so tief in die Schulden gerutscht, dass er von der Citigroup-Bank übernommen werden musste, die ihn nun verkauft.
Das Internet ist ein gigantischer Markt. Wer gebrauchte CDs oder Designerstühle etwa bei Ebay versteigert, will Plattencover und Sitzmöbel auch abbilden. Probleme können dann entstehen, wenn diese Produkte, seien es Plattencover oder Möbelstücke, urheberrechtlich geschützt sind. Nicht alles, was gestaltet wurde, ist auch urheberrechtlich geschützt.
Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger will gegen Abmahn-Missbrauch vorgehen, der „Schultrojaner” sorgt weiter für Wirbel, nach fünf Jahren Rechtsstreit zwischen Perlentaucher und FAZ/SZ entscheidet das OLG Frankfurt erneut.
Am 13.Oktober 2011 fand in Köln eine Diskussion zum Thema “Urheberrecht in der digitalen Welt” statt. Die Diskussion ist Teil einer aktuell laufenden Veranstaltungsreihe zu diesem Thema.
In diesem Wettbewerb stellt Wikimedia Deutschland ausgewählten Initiativen, die Freies Wissen fördern, erneut bis zu 5.000 Euro zur Verfügung. Einzelpersonen oder Gruppen können noch bis zum 17. November 2011 spannende Projektideen einreichen, für deren Umsetzung ihnen bisher die finanziellen Mittel fehlten.
Wann und unter welchen Bedingungen sind Bibliothekskataloge und ihre Daten urheberrechtlich geschützt? Wenn sie öffentlich zugänglich gemacht werden sollen, wann und wie ist das möglich? Ein neuer Leitfaden von iRights.info-Redakteur Till Kreutzer behandelt diese Fragen.
Einige der Rezensionsnotizen des Online-Literaturmagazin Perlentaucher verstoßen gegen das Urheberrecht, hat heute das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt/Main entschieden. Im Prinzip sei aber gegen das Vorgehen und auch das Geschäftsmodell des Perlentauchers, Rezensionen verschiedener deutschsprachiger Tageszeitungen in eigenen Worten zusammenzufassen und an Internetbuchhändler zu lizenzieren, nichts einzuwenden.