Ob der Generaldirektor der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Prof. Dorgerloh zusammen mit seinem Marketing-Chef Dr. Buri am letzten Freitag eine Flasche Champagner geköpft hat, ist nicht überliefert. Zu vermuten ist es aber.
Ob der Generaldirektor der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Prof. Dorgerloh zusammen mit seinem Marketing-Chef Dr. Buri am letzten Freitag eine Flasche Champagner geköpft hat, ist nicht überliefert. Zu vermuten ist es aber.
Die Verlängerung der Schutzdauer auf Tonaufnahmen im argentinischen Urheberrecht hat dazu geführt, dass gemeinfreie Werke wieder privat kontrolliert werden. Sie verhindert zudem, dass verwaiste Werke digitalisiert werden und so Kultur zugänglich gemacht wird.
Das argentinische Urheberrecht, wie es im Gesetz Nr. 11.723 festgeschrieben wurde, ist als reines Eigentumsrecht konzipiert. Wenn die Teilhabe an Kultur und die Ansprüche der Urheber wieder ins Gleichgewicht kommen sollen, ist eine tiefgreifende Reform nötig. Das Gesetz zum geistigen Eigentum Nr. 11.723 ist eine alte Regelung aus dem Jahr 1933, das auf literarische, wissenschaftliche und künstlerische Arbeiten Anwendung findet.
Reto Hilty, Direktor des Max-Planck Instituts für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht in München und Beiratsmitglied von iRights.info hat auf dem Netzpolitischen Kongress der Bundestagsfraktion der Grünen eine sehr gute Rede gehalten.
Das Nationale Institut des Buches soll die Umsetzung des argentinischen „Gesetzes zur Förderung des Buches und der Lesekultur“ sicherstellen. Tatsächlich sichert es die Monopolrechte privater Verwerter. Bibliotheken und Forscher haben das Nachsehen. Kriminalisiert Das Buch als Buch gehört dem Autor, aber als Gedanke gehört es – der Begriff ist keineswegs zu mächtig – der Menschheit.
Die Einführung einer Kopierabgabe an der Universität Buenos Aires generiert zusätzliche Einnahmen für Verlage und Verwertungsgesellschaften – auf Kosten öffentlicher Einrichtungen. Initiativen wie BiblioFyl setzen unterdessen digital um, was schon immer Praxis der Wissenschaft war: das Teilen, Kopieren und Kommentieren von Texten.
Ginge es nach der Musikindustrie, braucht es immer neue Gesetzesverschärfungen und Bedrohungsszenarien gegen das Filesharing. Doch die Verfältigung von Werken ist kein Naturrecht der Industrie, es wurde ihr einmal verliehen, um das Gemeinwohl zu fördern. Unter veränderten Bedingungen ist die Gesellschaft nun dabei, es sich zurück zu erobern. Illustration: Luis Britos (CC-BY-NC-SA), Bearb.
Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger treibt schon seit einiger Zeit Vertreter der klassischen Medien und Netzgemeinde um – natürlich mit unterschiedlichen Absichten. Während sich die Verleger der klassischen journalistischen Angebote für ein solches Recht einsetzen, fürchten viele Netzexperten, dass ein solches Recht viele Freiheiten einschränken würde. iRights.info hat schon des öfteren darüber berichtet.
Das Handelsabkommen ACTA liegt in der Endfassung vor, Bildagenturen müssen die Berichterstattung ihrer Kunden nicht vorab prüfen, Wikileaks-Unterstützer blockieren die Websites von Amazon, Paypal und anderen. Das und mehr im Wochenrückblick. ACTA: Endfassung vorgelegt Das internationale Antipiraterieabkommen „ACTA“ ist am vergangenen Wochenende in Sydney von den Verhandlungspartnern in seiner endgültigen Fassung vorgelegt worden.
Der aktuelle Netzkommentar von iRights-Kollege Matthias Spielkamp bei Deutschlandradio Wissen beschäftigt sich mit dem Urteil des BGH zum Rechtsstreit zwischen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) und der Süddeutschen Zeitung (SZ) gegen das Online-Kulturmagazin Perlentaucher. Er stellt fest: “Es ist kein Zufall, dass der Perlentaucher (…) von Verlagen verklagt wurde. Es geht nicht um die Urheber.
Proprietäres Cloud-Computing legt die Macht über die Daten in die Hände weniger. Es braucht Alternativen, die effizient arbeiten, ohne unabdingbare Freiheiten aufzugeben. „Cloud Computing“ kommt aus dem Englischen und geht auf die Wolke zurück, die seit Jahrzehnten in technischen Diagrammen verwendet wird, um Netzwerke großer Reichweite wie das Internet darzustellen.