Paragraf 1 des Urheberrechtsgesetzes lautet: „Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe dieses Gesetzes.“ Das klingt schlicht genug. Aber was genau bedeutet dieser Satz für Autoren? Welche Texte genießen Schutz – und was folgt daraus für ihre Verfasser? „Werke der Literatur“ sind durch das Urheberrecht geschützt.