Ein Beschluss des Landgerichts Hamburg zeigt, dass für Website-Betreiber Risiken lauern können, wenn von ihnen erwartet wird, Links auf mögliche Urheberrechtsverletzungen zu prüfen. Die Entscheidung folgt europäischer Rechtsprechung, ist aber nur ein Fall in einem Eilverfahren mit begrenzter Aussagekraft.