Wer “Creative Commons”-Lizenzen nutzen möchte, aber noch nicht genau weiß, wie, findet in diesem neuen Buch Antworten: Creative Commons – A User Guide. Allerdings nur auf Englisch.
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Creative-Commons-Lizenzen sind auch in Deutschland gerichtsfest, die British Telecom muss eine Usenet-Suchmaschine sperren, nach dem Attentat in Oslo wird erneut über Internet-Überwachung diskutiert.
Das deutsche Urheberrecht steht abermals vor einer großen Reform, dem 3. Korb. Nahezu alle Beobachter, Verbände, die Politik, Kreativschaffende, die Wissenschaft und die Industrie sind sich einig, dass viel Handlungsbedarf besteht. Je nach Interessenslage wird er jedoch an unterschiedlichen Stellen gesehen. iRights.info hat nun eine Vielzahl von Experten gefragt, wo sie die größten Probleme im Urheberrecht sehen.
Die aktuelle Debatte um die Zukunft der Finanzierung von Kunst und Kultur im digitalen Zeitalter ist derzeit festgefahren. Eine dramatische Reduzierung der Kosten zur Verbreitung von digitalisierten Werken – ob nun mit oder ohne Bezahlung – erfordert neue Ansätze zur Entlohnung schöpferischer Tätigkeit. Das bisherige Modell, der Verkauf physischer Trägermedien bzw.
In der Diskussion über die Finanzierung von Kunst und Kultur im Digitalzeitalter schlägt der Chaos Computer Club ein neues Modell vor: ein allgemeines System, das auf Micropayment-Einheiten – Kulturwertmark genannt – basiert. Im gleichen Zug soll das Urheberrecht reformiert werden, um einen leichteren Zugang zu Werken zu erlauben. iRights.info veröffentlicht hier das Konzeptpapier.
Der Bayerische Rundfunk (BR) startet mit seiner Sendung “quer” nun ein beispielhaftes Pilotprojekt. Testweise werden ab sofort Videoinhalte des Politmagazins unter der Creative-Commons-Lizenz BY-NC-ND 3.0 DE veröffentlicht.
Die lokale Ebene ist auch in der digital-globalisierten Welt von entscheidender Bedeutung. Dort entscheidet sich, ob und auf welche Weise Menschen überhaupt Zugang zu digitalen Netzen bekommen. Und auch das Urheberrecht spielt im Rahmen von öffentlicher Verwaltung, Schule und Universität auch auf lokaler Ebene eine immer größere Rolle.
Eine ZDF-Software verletzt die freie LGPL-Lizenz, für den „Tatort“-Vorspann gibt es keine Nachvergütung, Provider müssen erklären, warum sie IP-Adressen bei Flatrates speichern. Das und mehr im Wochenrückblick.
Der New Yorker Filmemacher Kirby Ferguson widmet sich seit vergangenem Jahr der vierteiligen Videoreihe “Everything is a Remix”. Die professionell gemachten Filme erklären, wie stark die Remix-Kultur auch bei den größten Blockbustern verbreitet ist. Weitere Infos zum Projekt samt Hintergrundinformationen findet man auf seiner Website. Im September 2010 ist Teil 1 erschienen. Am 01. Februar hat Ferguson nun mit Teil 2 nachgelegt.
Zwei Gerichtsurteile in Israel und Belgien haben die Verletzung von Creative-Commons-Lizenzen als Urheberrechtsverstoß gewertet. In beiden Fällen untersagten die Gerichte damit eine kommerzielle Verwertung der Inhalte, welche durch die Lizenz ausgeschlossen war. In Deutschland gibt es bislang kein vergleichbares Urteil.