Nach dem BGH-Urteil „Geburtstagszug“ muss angewandte Kunst nicht „schöpferischer“ als andere Werke sein, US-Autoren verlieren in erster Instanz im Google-Books-Streit.
Nach dem BGH-Urteil „Geburtstagszug“ muss angewandte Kunst nicht „schöpferischer“ als andere Werke sein, US-Autoren verlieren in erster Instanz im Google-Books-Streit.
Was bei Facebook schon länger üblich ist, führt auch Google jetzt ein: soziale Reklame. Heute treten dafür neue Nutzungsbedingungen in Kraft. Während die sogenannten „sozialen Empfehlungen“ automatisch aktiviert sind, müssen Nutzer Anzeigen mit diesen erst zustimmen. Wer ein Google-Plus-Profil besitzt und damit zum Beispiel ein Restaurant bewertet, kann bei den Diensten des Unternehmens nun auch zum Werbeträger werden.
In den Cloud-Links der Woche: NSA zapft interne Datenleitungen an, US-Dienste wollen E-Mail sicherer machen, neuer Kopierschutz für E‑Books von Adobe, Klage um Streaming-Einnahmen und Passwörter bei iCloud.
Eine jetzt veröffentlichte Studie vergleicht die Einstellungen und Verhaltensmuster durchschnittlicher Internet-Nutzer mit denen von sogenannten „Webaktiven“. Sie zeigt, dass die Webaktiven Urheber und die wirtschaftlichen Schäden, die durch illegale Werknutzung entstehen, weniger ernst nehmen. Zugleich lässt sie erkennen, dass Nutzer generell für Inhalte zahlen würden und das Thema Datenschutz immer wichtiger wird.
Bei der „Integrata-Stiftung für humane Nutzung der Informationstechnologie” läuft noch bis Ende des Jahres eine Ausschreibung für den jährlich von der Stiftung vergebenen Preis. Dieses Jahr werden Vorschläge und Lösungen zum Thema „Privatheit” gesucht. In der Ausschreibung (PDF) heißt es: Der Preis ist mit 10.000 Euro verbunden und kann auch auf mehrere, maximal drei Träger aufgeteilt werden.
Datenschutz-Verordnung, nationale Clouds, europäische IT-Industrie und Risiken bei Apples iCloud. Cloud-Links der Woche: EP-Innenausschuss votiert für Datenschutz-Verordnung, Staatschefs wollen „rechtzeitig” verabschieden Am Montag einigte sich der Innenausschuss des EU-Parlaments auf einen Kompromisstext für die geplante europäische Datenschutz-Grundverordnung.
Das Europäische Parlament brachte gestern Abend die EU-Datenschutz-Grundverordnung einen Schritt weiter. Die Entschließung fand im Grundsatz viel Zuspruch – dagegen gehen besonders Bürgerrechtlern die geplanten Regelungen nicht weit genug. Nach monatelangen Beratungen legte der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des EU-Parlaments seine Position zur EU-Datenschutz-Grundverordnung vor.
Die europäische Datenschutzverordnung ist eines der wichtigsten EU-Gesetzgebungsvorhaben der letzten Jahre. Ich war heute vormittag zu Gast beim Deutschlandradio Wissen, um in der Rubrik „Medien“ ein wenig Licht in diese EU-Richtlinie zu bringen, die seit Jahren verhandelt wird.
Die VG Wort verliert vor dem Berufungsgericht im Streit um Ausschüttungen, der Innenausschuss im EU-Parlament einigt sich auf einen Kompromisstext zur Datenschutzverordnung, Kritik an Filterprogrammen für Jugendliche. Außerdem im Wochenrückblick: Rechtsprechung zur Haftungsprivilegierung, öffentlich-rechtlicher Rundfunk.
Mit einer kürzlich durchgeführten Änderung bei den Privatsphäre-Einstellungen für Nutzer zwischen 13 und 17 Jahren sorgt Facebook für Kritik. Datenschützer vermuten dahinter Vermarktungsstrategien auf Kosten des Jugendschutzes. Demnach können Facebook-Mitglieder, die zwischen 13 und 17 Jahren alt sind, ihre Einträge öffentlich sichtbar machen, also für alle (derzeit etwa eine Milliarde) Facebook-Nutzer weltweit.