Im US-Bundesstaat Tennessee verpflichtet ein neues Gesetz alle höheren Bildungseinrichtungen zur aktiven Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen in ihren Netzwerken. Die Maßnahmen werden mehr als 10 Millionen Dollar kosten.
Im US-Bundesstaat Tennessee verpflichtet ein neues Gesetz alle höheren Bildungseinrichtungen zur aktiven Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen in ihren Netzwerken. Die Maßnahmen werden mehr als 10 Millionen Dollar kosten.
Der umstrittene „Intranet-Paragraph“ 52a des Urheberrechtsgesetzes wird vorerst um vier Jahre bis Ende 2012 verlängert. Damit dürfen Schulen und Hochschulen weiterhin in geringem Umfang urheberrechtlich geschützte Inhalte für den Unterricht im Intranet bereitstellen. Die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben sich darauf verständigt, Paragraph 52a des Urheberrechtsgesetzes um weitere vier Jahre, bis zum 31. Dezember 2012 zu verlängern.
Wenn es doch wenigestens eine Überraschung wäre: Das Library Journal berichtet, dass der US-Gesetzgeber sehr wahrscheinlich ein Gesetz erlassen wird, das es Wissenschaftsorganisationen, die von der öffentlichen Hand finanziert werden, verbietet, Wissenschaftlern vorzuschreiben, wie und an wen sie ihr Copyright übertragen (im Fair Copyright in Research Works Act (HR 6845)). Komplizierter Satz, einfache Folge: Z.B. schreiben die National
Unter dem Titel “Zwischen technischem Können und rechtlichem Dürfen – Filme und Digitalisierung in Museen und Archiven” veranstaltete die Deutsche Kinemathek an den vergangenen beiden Tagen ihr zweites juristisches Symposium. Dabei trafen hochrangige Referenten auf Museumsdirektoren, Schauspieler, Regisseure und Archivleiter.
Access to Knowledge (A2K) ist die Idee, dass der Zugang zu Wissen und Kommunikation Voraussetzung ist für globale Gerechtigkeit, Bildung, Gesundheit, Entwicklung, Innovation, politische Partizipation und vieles mehr.
Die EU-Kommission möchte den Zugang zu den Ergebnissen Forschungsprogrammen verbessern, die mit EU-Mitteln gefördert werden. Im Rahmen eines Open-Access-Pilotprogramms sollen Aufsätze in Fachzeitschriften nach sechs bis zwölf Monaten öffentlich zugänglich gemacht werden.
“Urheberrechte in der wissensbestimmten Wirtschaft” ist ein neues Grünbuch (pdf, ca. 100 kB) der EU (Drucksache KOM(2008) 466/3) überschrieben. Das Papier widmet sich den Auswirkungen des Urheberrechts auf die “wissensbestimmte Gesellschaft” wie “knowledge economy” an einer Stelle des Grünbuchs auf deutsch übersetzt wird bzw. die “wissensbestimmte Wirtschaft” (!) wie es an anderer Stelle der Übersetzung heißt.
iRights.info-Kollege Till Kreutzer hatte ja schon ausführlich über die Auswirkungen des zweiten Korbs der Urheberrechtsreform berichtet. Unter anderem hat sich die Rechtsgrundlage für den Versand von Kopien wissenschaftlicher Fachliteratur geändert. So dürfen Bibliotheken und Kopienversender von Gesetz wegen kopierte Aufsätze aus Fachzeitschriften grundsätzlich nur noch per Fax oder auf dem Postweg versenden.
In den letzten Tagen hat sich wieder viel in Sachen Kreativwirtschaft angesammelt. Eine kleine Übersicht habe ich hier zusammengestellt und kommentiert. Offener und nicht so offener Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen Geht es um die Beschaffung von Fachliteratur, stecken die Hochschulen weltweit in einer schwierigen Lage.
Zwei Praktikanten des Instituts für Bibliotheks- und Informationswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin haben ein interessantes Interview mit Jörg Tauss (MdB) zu Bibliotheken und Urheberrecht geführt. Jörg Tauss sagte unter anderem Folgendes: Das Interview gibt es als Podcast oder Transkript. The post Interview mit Jörg Tauss (MdB) zu Bibliotheken und Urheberrecht appeared first on iRights.info.